Zum neuen Vorschlag für ein Vergesellschaftungsverbot erklärt Caren Lay, Sprecherin für Mieten- und Wohnungspolitik:
"Die Vergesellschaftung von Konzernwohnungen kann die Mieten stabilisieren und es ist richtig, dies durch Anwendung von Artikel 15 des Grundgesetzes zu tun. Ein Vergesellschaftungsverbot ist juristisch umstritten bis unmöglich, ohne das Grundgesetz zu ändern. Wohnungen von der Vergesellschaftung auszunehmen, wird einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht standhalten. Die Entschädigungssumme muss angemessen sein, aber nicht der Höhe des profitorientierten Marktwertes entsprechen. Die leistungslosen Wertsteigerungen seit dem Kauf müssen nicht ausgezahlt werden.
Auch der neue Vorschlag ist ein kläglicher Versuch, die Bestände der Immobilienkonzerne dem demokratischen Zugriff zu entziehen. Selbstverständlich versucht die Immobilienlobby mit ihren politischen Vertretungen alles, die Milliardengewinne zu verteidigen. Die Mieterinnen und Mieter, die diese Gewinne in Form von Mietsteigerungen zahlen, sind ihnen egal. Dass die SPD- Bundesministerinnen und -minister sich dafür hergeben, während die im Koalitionsvertrag versprochenen Investitionszulagen für die Wohngemeinnützigkeit nicht kommen, ist bodenlos. Bei der Kumpanei mit den Finanz- und Immobilieninvestoren ist der Mieterschutz völlig unter die Räder geraten."
