Zum Vergesellschaftungsverbot der Bundesregierung erklärt Caren Lay, Sprecherin für Mieten- und Wohnungspolitik:
„Die Bundesbauministerin findet ein Vergesellschaftungsverbot wichtiger als den gemeinnützigen Wohnungsbau. Während die im Koalitionsvertrag versprochenen Investitionszulagen für die Wohngemeinnützigkeit nicht kommen, wollen die SPD-Bundesministerinnen und -minister die Vergesellschaftung zusammen mit der CDU verhindern. Da ist der sozialdemokratische politische Kompass verloren gegangen.
Während die angekündigte Bundeswohnungsbaugesellschaft, nach einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, nur mit einer Grundgesetzänderung möglich ist, ist die Vergesellschaftung bereits im Grundgesetz vorgesehen und möglich. Die Vergesellschaftung der Wohnungen von Konzernen mit mehr als 3.000 Wohnungen würde die Mieten dauerhaft bezahlbar machen.“
