Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz – einst Vorzeigeinitiative der Ampel – soll durch die Koalition nun geändert werden. Die Fehler von vor zwei Jahren werden aber nicht geheilt: ein Gesetz, das Länder verpflichtet, die aber einfach nicht mitreden dürfen und deren Appell in der Agrarministerkonferenz ignoriert wurde. Ich habe hier mehrfach Nachfragen zur Umsetzung gestellt und auf Schwierigkeiten hingewiesen. Das wurde weggewischt. Die Verlängerung der Übergangsfrist, eben weil die Umsetzung nicht funktioniert, ist nachvollziehbar. Aber werden Sie mit dieser Vorlage auch die Grundfehler des Gesetzes beheben? Nein. Und das ist eine Farce.
Fehler eins. Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz erfasst bisher nur Schweine, keine andere Tierart.
Fehler zwei. Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz gilt nur für die Kennzeichnung von Frischfleisch; wir haben es gerade gehört. Was ist mit dem Rest?
Fehler drei. Nur ein Lebenszyklus des Schweins wird in der Mastphase überhaupt erfasst. Die Kennzeichnung bildet also nur den Bruchteil eines Bruchteils der Lebensrealität der gehaltenen Tiere ab. Und das ist Verbrauchertäuschung.
(Beifall bei der Linken)
Ja, eine staatliche Kennzeichnung könnte das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher stärken, wenn sie wirklich ehrlich wäre. Ein Beispiel gefällig? Wenn ein Ferkel aus schlechter Haltung angekauft wird, spielt das später überhaupt keine Rolle. Es kann in der höchsten Haltungsstufe vermarktet werden, wenn nur die Haltung während der Mast der Stufe entspricht. Ebenso werden Transport und Schlachtung überhaupt nicht betrachtet. Und noch mal: Das ist Verbrauchertäuschung, meine Damen und Herren.
Das Pferd – oder sollte ich sagen: das Schwein? – wird hier von hinten aufgezäumt. Sie sollten erst die Nutztierhaltung tiergerecht mit Mindeststandards definieren. Für viele Tierarten wie zum Beispiel Puten gibt es noch nicht einmal Haltungsverordnungen, die das Tierwohl sichern. Keine Frage, es gibt Tierhalter/-innen, die das auch schon von sich aus tun, aber eben nicht alle. Die Redlichen werden benachteiligt.
(Beifall bei der Linken)
Wenn diese Haltungsordnungen feststehen, dann sollte man die Kennzeichnung verbindlich einführen. Auch diesen Fehler behebt die Bundesregierung nicht und hat nach den bisherigen Verlautbarungen hierzu auch keine Ambitionen.
Wirklicher Tierschutz erfordert wesentlich mehr als die Abbildung eines Status quo. Quälerische Haltungsbedingungen schaffen Sie eben nicht dadurch ab, indem Sie „Stall“ oder „Stall plus Platz“ auf eine Plastikverpackung kleben. Und nein, wer den Tierschutz wirksam stärken will, der muss das veraltete Tierschutzgesetz oder Nutztierhaltungsregelungen endlich anpacken. Glauben Sie mir, wir Linken sind Ihnen nicht böse, wenn Sie mal in unseren Antrag von letzter Woche schauen und darauf zurückgreifen.
(Beifall bei der Linken)
Über Haltungsstufen und Tierhaltung wurde hier einiges gesagt. Ich kann nur sagen: Ihre Haltungsnoten im Hinblick auf Tierschutz bleiben eine Fünf.
Vielen Dank.
(Beifall bei der Linken)