Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist längst überfällig, dass das BKA-Gesetz nachgebessert wird. An dieser Stelle sollte noch einmal betont werden, wieso wir heute überhaupt darüber reden, nämlich nicht, weil die vergangene oder die aktuelle Regierung das Thema für wichtig befunden hätten. Vielmehr sprechen wir heute darüber, weil die Gesellschaft für Freiheitsrechte gemeinsam mit betroffenen Bürgerinnen und Bürgern Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingelegt hatte, und das nicht erst vor Kurzem, sondern bereits 2019.
Nicht völlig überraschend haben sie vor dem Bundesverfassungsgericht in vielen Punkten recht bekommen. Die Regelungen zur weitgehenden Bevorratung von personenbezogenen Daten in der Polizeidatenbank INPOL sind teilweise verfassungswidrig. Der heimlichen Überwachung von bloßen Kontaktpersonen durch das BKA wurde ein Ende gesetzt. Beides versuchen Sie nun nachzubessern. Und wieder folgt Ihr Vorschlag dem alten Muster, immer so weit zu gehen, wie es das Bundesverfassungsgericht gerade so zulässt. Es ist immer das gleiche Spiel, meine Damen und Herren, sei es beim Thema Vorratsdatenspeicherung, sei es beim BND-Gesetz, sei es beim Bundesverfassungsschutzgesetz, bei denen ebenfalls Verfassungsbeschwerden gegen übermäßige Befugnisse zur Datenverarbeitung erfolgreich waren.
Immer wieder sehen wir, dass offensichtlich verfassungswidrige Regelungen verabschiedet werden. Diese gelten dann eine Zeit lang, bis Bürgerrechtsorganisationen und NGOs gegen sie vorgehen und Karlsruhe letztendlich Nachbesserungen fordert. Wir können froh sein – wir können wirklich froh sein –, dass die Wahrung grundlegender Bürger/-innenrechte vor Gerichten immer wieder eingefordert wird. Aber das kann doch nicht Maßstab von Sicherheitspolitik sein, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der Linken)
Ihr Maßstab, also immer wieder Recht zu brechen und die Grenzen der Grundrechte bis aufs Äußerste auszureizen, führt dazu, dass diese letztlich immer weiter verschoben werden.
Wir werden bei den aktuellen Anpassungen darüber zu reden haben, ob es überhaupt gelungen ist, den Anforderungen aus Karlsruhe gerecht zu werden. Als Linke werden wir da natürlich ganz genau hinschauen. Das gilt besonders mit Blick auf die Löschfristen und die Prüfung, ob auch 10 oder 15 Jahre nach einer Tat die Daten der Beschuldigten weiter gespeichert werden dürfen. Ich freue mich auf die Debatte im Ausschuss.
Vielen Dank.
(Beifall bei der Linken)