Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Ministerium von Herrn Pistorius warnt in Sachen Zivilschutz und Katastrophenhilfe eigentlich seit Monaten, dass die Bundeswehr im Ernstfall für viele Aufgaben, die früher im Rahmen der Amtshilfe ganz selbstverständlich von der Bundeswehr geleistet wurden, nicht bereitstehen werde. Zeitgleich kommt nun aus dem Ministerium von Herrn Dobrindt eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes, die nicht nur mehr und schnellere Amtshilfe durch die Bundeswehr einleitet, sondern sogar die Bundeswehr zu einem der Hauptakteure in der inländischen Drohnenabwehr machen soll.
Bei Herrn Dobrindt und Herrn Pistorius weiß die linke Hand nicht, was die rechte tut. Warum Sie das dennoch auf den Weg bringen, wird relativ schnell klar: Sie wollen § 13 Absatz 2 Luftsicherheitsgesetz ändern und dafür sorgen, dass das Bundesverteidigungsministerium allein über den Einsatz der Streitkräfte zur Drohnenabwehr entscheidet. Mehr noch: Diese Entscheidung soll dann auch noch im Verteidigungsministerium delegiert werden dürfen, beispielsweise an den Inspekteur der Luftwaffe. Das ist nichts anderes als der Einsatz der Bundeswehr im Innern, und dazu sagen wir: Nein!
(Beifall bei der Linken)
Meine Damen und Herren, das ist eine folgenschwere Entscheidung. Da im Gesetz die Einsatzmittel nicht begrenzt werden, kann unter dem Vorwand der Abwehr von Drohnen eigentlich fast jede schießende Einheit der Bundeswehr im Inland zum Einsatz gebracht werden, sofern ein Militärverantwortlicher der Meinung ist, diese Einheit sei jetzt geeignet, Drohnen abzuwehren. Dieses Vorgehen ist grob fahrlässig und lässt sich eben nicht mit dem Grundgesetz vereinbaren.
(Beifall bei der Linken)
Die Bundesregierung räumt im Gesetzentwurf ein, dass sie mit Gedankenkonstrukten arbeitet und von Wahrscheinlichkeiten ausgeht. Ich zitiere:
"„Aufgrund der teilweise hohen Leistungsfähigkeit der Drohnen ist es denkbar, dass die Flüge im Auftrag fremder staatlicher Stellen durchgeführt werden.“"
Wenn die Regierung Merz doch nur genauso schnell auf andere denkbare oder, Gott behüte, mal auf reelle Szenarien reagieren würde! Der Klimawandel ist nicht nur denkbar, er ist Realität.
(Lachen bei Abgeordneten der AfD)
Altersarmut? – Nicht nur denkbar, Realität! Eine Alien-Invasion vom Planeten Vulkan? – Selbst das ist denkbar, aber ungefähr so glaubhaft, wie dass das „C“ in CDU für „christlich“ steht.
(Beifall bei Abgeordneten der Linken)
Und denkbar macht etwas noch lange nicht sinnvoll, und es macht es nicht notwendig, aktionistisch zu handeln.
Bislang ist die Wirksamkeit der allermeisten vorgestellten Drohnenabwehrsysteme nur dann gegeben, wenn sie bereits vor Ort sind, weil die mögliche Gefährdung vor Ort erkannt worden ist und eine Gefahr abgewehrt werden soll.
Für die Gefahrenabwehr in diesem Land sind immer noch die Polizeien zuständig, Und weil nahezu sämtliche zur Drohnenabwehr nötigen Mittel ohnehin erst einmal beschafft werden müssen, gibt es absolut keinen Grund, diese Mittel nicht mit klaren Regeln, die Missbrauch ausschließen, in die Hände der Polizei zu geben.
(Beifall bei der Linken)
Schutz von Bahn, Flug- und anderen Hafenanlagen? – Klassische Aufgabe der Bundespolizei. Schutz von Veranstaltungen? – Klassische Aufgabe der Länder. Warum also die Bundeswehr involvieren, wenn diese aktuell ohnehin größere Sorgen hat, die Bündnisverpflichtungen im Rahmen der NATO nicht erfüllen zu können, und alles zusammenkratzt, was an Kräften zur Verfügung steht, um eine Einheit im Baltikum zu stellen?
Diese Bundesregierung hat keine Sicherheitsstrategie, und das halte ich mit Blick auf die tatsächlich gegenwärtigen Gefahren für fahrlässig und gefährlich.
Vielen Dank.
(Beifall bei der Linken)
