Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit diesem Gesetz greifen Sie tief in das Gefüge unserer Sicherheitsordnung ein. Es geht um Grundfragen des Verhältnisses von Polizei und Militär, von Freiheit und Sicherheit, von Verfassungsbindung und politischer Symbolik.
Künftig, so Ihr Vorschlag, soll der Verteidigungsminister entscheiden, ob die Luftwaffe im innerstaatlichen Luftraum eingesetzt wird, eine Kompetenz, die bisher beim Bundesministerium des Innern lag. Das ist keine Detailänderung, das ist ein Paradigmenwechsel. Was hier nüchtern „Detektionstechnik und Interventionstechnik“ heißt, bedeutet im Klartext Waffengewalt und damit den Einsatz der Bundeswehr im Innern. Ein Schritt, der die verfassungsrechtlichen Grenzen deutlich überschreitet und den wir entschieden ablehnen.
(Beifall bei der Linken)
Meine Damen und Herren, das Grundgesetz will aus gutem Grund Amtshilfe bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, und zwar erst dann, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft sind, quasi als Ultima Ratio. Diese Trennung ist eine Lehre aus unserer Geschichte. Sie ist kein überholtes Relikt. Das Grundgesetz sieht – auch das sei hier deutlich erwähnt – eindeutig keine militärische Waffengewalt im Innern vor.
Auch praktisch überzeugt Ihr Ansatz nicht. Der Abschuss einer Drohne beseitigt die Gefahr in vielen Szenarien erst gar nicht. Trägt sie chemische, biologische oder radioaktive Stoffe, kann ein Abschuss die Katastrophe sogar erst auslösen. Wo ist also die Technik, die verlässlich ausschließt, dass eine anfliegende Drohne nicht eine schmutzige Bombe ist? Wo ist die Garantie, dass die abgeschossene Drohne nicht unserer lieben Oma Erna beim Schieben ihres Einkaufswagens auf den Kopf fällt? Wo ist die Risikoanalyse? Ja, meine Damen und Herren, wo ist die Verhältnismäßigkeit?
(Beifall bei der Linken)
Bei Spionage, Störungen des Luftverkehrs oder Protestaktionen handelt es sich nicht um katastrophale Ausmaße oder Ausnahmefälle, sondern um klassische polizeiliche Lagen. Genau dafür haben wir gut ausgebildete Polizeikräfte. Statt diese zu stärken, senden Sie jetzt denen das Signal: Wir trauen euch das nicht zu. Und Sie setzen Anreize für die Länder, Investitionen in die eigene Drohnenabwehr zurückzufahren, und das ist sicherheitspolitisch mehr als widersprüchlich.
Die Linke sieht bei der Drohnenabwehr im Inland die Polizei als kompetenten Partner, und das sollten Sie als Regierung auch tun.
Meine Damen und Herren, Sicherheit ist eine Kernaufgabe des Staates. Gerade deshalb braucht sie klare Zuständigkeiten, strikte Verhältnismäßigkeit und feste verfassungsrechtliche Leitplanken. Doch die Bundesregierung weicht das Trennungsgebot weiter auf: erst zwischen Polizei und Geheimdiensten, nun auch zwischen Militär und Polizei. Damit missachtet sie nicht nur die historischen Erkenntnisse; sie öffnet auch Spielräume, die in den falschen Händen schlicht gefährlich werden.
Wer unsere Luftsicherheit stärken will, muss die Polizei ausstatten, Zuständigkeiten klar regeln und die Verfassung achten. Meine Damen und Herren, Sicherheit entsteht nicht durch Grenzverschiebungen, sondern durch Rechtsstaatlichkeit.
Vielen Dank.
(Beifall bei der Linken)
