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Grundrecht auf Datenschutz schützen!

Rede von Jan Köstering,

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der heutigen Beratung soll die Anpassung des BKA-Gesetzes in Windeseile durchgezogen werden, ungeachtet der neuen Frist, die das Bundesverfassungsgericht bis zum 31. März 2026 verlängert hat, und trotz der Einlassungen und der Kritik der Sachverständigen, die wir am vergangenen Montag im Innenausschuss anhören konnten. Gleich mehrere Sachverständige, unter ihnen die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, haben angemahnt, dass sich mehr Zeit genommen werden sollte.

An vielen Stellen wurde bei den vorliegenden Entwürfen auf rechtliche Ungenauigkeiten, Widersprüche und Unverhältnismäßigkeiten hingewiesen. Zu unklar sind die Regelungen für die Speicherdauer von personenbezogenen Daten. Freisprüche vor Gericht oder die Einstellung von Ermittlungen haben weiterhin keinen gesetzlich verankerten Einfluss darauf, wie lange Daten gespeichert bleiben. Tatverdächtige und Beschuldigte werden hinsichtlich der Fristen für die Speicherdauer gleichgesetzt.

Die zweijährige Speicherdauer von personenbezogenen Daten von Kindern ist dabei vollkommen ausufernd und entgrenzt. Meine Damen und Herren, hier mangelt es an jeglicher Verhältnismäßigkeit.

Weiterhin wird es dem BKA selbst überlassen, die Vorgaben, nach denen Daten geprüft, gelöscht und/oder weiter gespeichert werden, zu konkretisieren – anstatt dass der Gesetzgeber die Umstände für eine Prognose für eine weitere Speicherung, positiv wie negativ, klar und deutlich ausformuliert.

All diese Punkte genügen aus unserer Sicht nicht den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts. Als Linke werden wir die vorliegenden Gesetzentwürfe daher ablehnen.

(Beifall bei der Linken)

Um dem Datenschutz und der Wahrnehmung der informationellen Selbstbestimmung gerecht zu werden, muss es ein Schutzkonzept für personenbezogene Daten im polizeilichen Informationsverbund geben. Als Beispiel möchte ich hier heute noch einmal die automatische Löschfrist vorschlagen. Das bedeutet, dass Daten nach Ablauf der festgelegten Frist automatisch gelöscht würden. Vor Ablauf dieser Fristen könnte das BKA aktiv prüfen –

– und dann auch begründen, wenn Daten nicht gelöscht werden sollten. Speicherkapazitäten und Grundrechte würden gleichermaßen davon profitieren.

Vielen Dank.

(Beifall bei der Linken)