Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die dritte Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses liegt heute zur Behandlung vor. Sie umfasst 30 Wahleinsprüche, die geprüft wurden. Das Ergebnis der Wahlprüfung will ich schon mal vorwegnehmen: Alle 30 Wahleinsprüche sind zurückzuweisen. Die Wahleinsprüche betreffen dabei zum einen erneut das Wahlergebnis des Bündnisses Sahra Wagenknecht und zum anderen einzelne Mandate und Landeslisten. Ich will zu beidem in gebotener Kürze sprechen.
Bei den heute zu beschließenden Wahleinsprüchen, die das Wahlergebnis des BSW betreffen, sind schlicht keine Wahlfehler ersichtlich.
(Dr. Johannes Fechner [SPD]: Genau!)
Hierbei ging es zum Beispiel – das wurde gerügt – um die Position auf dem Stimmzettel. Die Position der Landeslisten des BSW auf den Stimmzetteln war aber ordnungsgemäß. Sie richtet sich nämlich nach der Anzahl der Zweitstimmen, die die Partei bei der letzten Wahl im Land erreicht hat, und im Übrigen nach dem Alphabet. Geklaute Mandate von anderen Parteien zählen bei dieser Rechnung allerdings nicht mit, liebes BSW.
(Beifall bei der Linken und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
In den Wahleinsprüchen wurden weitere Gesichtspunkte vorgetragen, die aber weder fundiert noch nachvollziehbar waren und mithin in der Prüfung dazu führten, dass keine Wahlfehler festzustellen waren. Das Vertrauen in die Korrektheit und die Ordnungsmäßigkeit von Wahlen ist in der Demokratie ein sehr hohes Gut. Deswegen danke ich ausdrücklich den Mitgliedern des Wahlprüfungsausschusses, aber auch dem Ausschusssekretariat für ihre Arbeit.
Man sollte insbesondere nicht mit Vermutungen, Spekulationen und wenig belegbaren Behauptungen hantieren. Ich konzentriere mich jetzt auf die Wahleinsprüche, in denen ich die Berichterstattung im Wahlprüfungsausschuss hatte. Zum einen gab es einen Wahleinspruch, der mit „Menschenrechts- und Grundgesetzwidrigkeit“ der CDU überschrieben war und infrage stellte, ob die CDU und CSU überhaupt zu Wahlen antreten können. Es liegt wohl auf der Hand, dass diese Argumentation nicht tragen kann. Man mag ja zu einzelnen Positionen der Union differenzierte Haltungen haben: Wenn ich mir Ihre Sozialstaatspolitik, Ihren Raubbau am Sozialstaat oder Ihr Engagement für niedrigere Löhne und geringere Renten anschaue, dann stelle ich mir schon die Frage – aber das ist nicht Gegenstand einer Wahlprüfung –, ob das mit einem christlichen Menschenbild wirklich vereinbar ist.
(Beifall bei der Linken)
Auseinandersetzungen in dieser Frage muss man aber politisch führen. Das Wahlrecht und das Wahlprüfungsrecht sind hierfür der falsche Ort.
Die anderen mir zugewiesenen Wahleinsprüche betrafen die Zweitstimmendeckelung. Diese wird von Einspruchsführern, insbesondere die direkt betroffen sind, auch angeführt. Frau Präsidentin, noch zwei Gedanken. Hier ist zu sagen, dass die Prüfung der Verfassungsgemäßheit des Wahlrechtes nicht im Rahmen einer Wahlprüfung erfolgt, sondern ausschließlich dem Bundesverfassungsgericht obliegt. Ich gehe davon aus, dass diese Frage auch in einem weiteren Verfahrensschritt Gegenstand sein wird.
Alle heute vorliegenden Wahleinsprüche sind unbegründet und können deswegen zurückgewiesen werden.
Vielen Dank.
(Beifall bei der Linken)

