Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich mit einem Dank an die 16 Landeswahlleitungen beginnen, die sich sämtliche konkreten oder unkonkret gebliebenen Vorwürfe aus allen 16 Bundesländern sehr ausführlich, sehr detailliert angeschaut haben. Allein die Stellungnahme des Büros der Landeswahlleiterin für Nordrhein-Westfalen – gut 1 000 Seiten, eng beschrieben – hat klar gezeigt, dass man die Vorwürfe bzw. die Vermutungen sehr ernst genommen und sehr detailliert geprüft hat. Im Ergebnis – und da nehme ich schon mal mein Stimmverhalten und das meiner Fraktion vorweg – ist in allen 16 Stellungnahmen der Landeswahlleitungen festgestellt worden, dass keine Wahlfehler gemacht worden sind. Das hat nach dem Wahlprüfungsrecht nur eine Konsequenz: dass man die Wahleinsprüche zurückweisen muss.
(Beifall bei der Linken sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Wenn ich mich an die Neuaufstellung des Wahlrechts erinnere, war ich eine der kritischen Stimmen – damals gemeinsam mit der Union –, die Kritik daran hatten. Wir als Linke haben gesagt: Die Fünfprozentsperrklausel ist vielleicht nicht mehr State of the Art; man sollte europäische Normen anwenden und auf 3 Prozent heruntergehen. – Das sage ich auch weiterhin. Das ist aber nicht Gegenstand eines Wahlprüfungsverfahrens, sondern eine politische Frage. Wenn wir über das Wahlrecht reden, werden wir entsprechende Vorschläge zur Reformierung machen. Das ist aber nicht Gegenstand eines Wahlprüfungsverfahrens.
(Beifall bei der Linken)
Herr Jacobi – ich kann es Ihnen nicht ersparen –, Sie sind genauso vage geblieben wie die Ankündigungen in Wochenschauen und Kopien davon auf Youtube, in denen von Anomalien bei der Wahlauszählung die Rede ist. Deswegen frage ich offen nach: Gibt es dafür konkrete Belege oder Hinweise? Denn das ist die Grundlage dafür, dass wir die Chance haben, in einem Wahlprüfungsverfahren zu einem Ergebnis zu kommen, das besagt: Es gibt Hinweise darauf, dass Fehler gemacht worden sind. – Aber es gibt weder Hinweise, noch ist etwas konkret greifbar, noch sind Fehler bei der sehr umfangreichen Prüfung aufgefallen. Auch Sie haben heute in Ihrem Vortrag sehr viel im Ungewissen, im Vagen gelassen und sind mit keiner Silbe darauf eingegangen, was Sie in den Raum stellen, indem Sie sagen, es könnte ja vielleicht sein, dass irgendetwas irgendwo nicht statthaft gewesen sei. Das ist alles im Konjunktiv gehalten und nützt einer wirklichen Wahlprüfung an dieser Stelle in keinster Weise. Das ist keine redliche Politik.
(Beifall bei der Linken sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Helge Limburg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Fabian Jacobi [AfD]: Wenn man es nicht sehen will, dann sieht man es halt auch nicht!)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist ja nur ein Teil der vielen Wahleinsprüche, über die wir im Ausschuss noch gemeinsam zu beraten und zu entscheiden haben. Ich habe festgestellt: Wir werden wahrscheinlich jetzt in einer gewissen Regelmäßigkeit hier im Plenum das Thema Wahleinsprüche behandeln. Beim Ergebnis zu den beiden heute vorliegenden Einsprüchen ist eines klar: Nach sehr umfangreicher Prüfung sind keine Wahlfehler festgestellt worden, und deswegen kann die daraus folgende juristische Entscheidung nur sein, beide Wahleinsprüche zurückzuweisen. Ich werbe um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses.
(Enrico Komning [AfD]: Jaja! War doch klar!)
Frau Präsidentin, vielen Dank.
(Beifall bei der Linken sowie bei Abgeordneten der SPD)

