Frau Bundesministerin Faeser, seit Inkrafttreten des Rückführungsverbesserungsgesetzes droht Asylbewerbern, die im Asylverfahren falsche oder unvollständige Angaben zu ihrer Identität machen und ihren sogenannten Mitwirkungspflichten nicht nachkommen, die Verwirkung des Asylrechts. Können Sie sagen, wie sich diese Regelung in der Praxis auswirkt, und können Sie nachvollziehen, warum einige Menschen Angst haben, ihre Identität zu offenbaren, und dass es gute Gründe dafür geben kann? Oft gelingt…
