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Fortbestehen der Verschonungsbedarfsprüfung ist niemandem mehr vermittelbar

Pressemitteilung von Christian Görke,

Zur Verfassungsbeschwerde gegen die Verschonung von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer erklärt Christian Görke, finanzpolitischer Sprecher:

"Einige wenige Menschen in Deutschland haben das Glück, ohne eigene Leistung große Unternehmen bis hin zu ganzen Firmenimperien zu erben oder geschenkt zu bekommen. Mit der Verschonungsbedarfsprüfung können sie sich vermeintlich arm rechnen, um fast vollständig an der Steuer vorbeizukommen. Für die Abschaffung dieser Regel darf Minister Klingbeil nicht auf das Urteil des Verfassungsgerichts warten – er muss sofort tätig werden. Denn Ungerechtigkeiten solchen Ausmaßes sägen gefährlich am gesellschaftlichen Konsens. Das Argument, eine gerechte Erbschaftsteuer gefährde Unternehmen und Arbeitsplätze, trägt nicht. Vergangenes Jahr gingen von 11 Milliarden Euro übertragenem Betriebsvermögen mit Verschonungsbedarfsprüfung fast 5 Milliarden an Minderjährige – allein das zeigt, dass die Prüfung oft nichts mit der wirklichen Leitung des Unternehmens zu tun hat. Außerdem könnten zusätzliche Lösungen eingeführt werden, zum Beispiel eine Streckung der Zahlung über mehrere Jahrzehnte oder eine Zahlung in Form von öffentlichen Unternehmensanteilen."