"Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags schaffen Klarheit: Der vollständige Entzug von Sozialleistungen für Schutzsuchende verstößt eklatant gegen das EU-Recht und die Grundrechtecharta. Die Bundesregierung muss diesen Rechtsbruch sofort beenden und das Gesetz ändern", erklärt Clara Bünger, stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Bundestag, zu den Ergebnissen des von ihr in Auftrag gegebenen Gutachtens der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags zum rechtswidrigen Leistungsentzug in Dublin-Fällen. Bünger weiter:
"Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht relativierbar. Auch im Dublin-Verfahren schützt das EU-Recht die Menschen vor einer Politik des Aushungerns. Kein Staat darf das Existenzminimum unterschreiten. Der Anwendungsvorrang des Unionsrechts verpflichtet Behörden und Gerichte unmittelbar. Sie müssen die rechtswidrigen Normen des Asylbewerberleistungsgesetzes unangewendet lassen. Wer Menschen Obdach, Nahrung, Kleidung und medizinische Versorgung verweigert, bricht sehenden Auges Recht. Die Zermürbungspolitik der Bundesregierung scheitert an den Vorgaben des EuGH. Sozialgerichte haben dies bereits bestätigt.
Die Bundesregierung muss diesen unhaltbaren Zustand sofort beenden. Ich fordere die Koalition auf, den vollständigen Leistungsausschluss im Asylbewerberleistungsgesetz unverzüglich zu streichen. Bis dahin muss das Arbeitsministerium unter Bärbel Bas die zuständigen Behörden auf die Rechtswidrigkeit des Bundesgesetzes hinweisen und darauf drängen, die Menschen anständig zu versorgen."
