„Eine Eingliederungshilfe, die Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen weniger Unterstützung zukommen lässt, ist keine bessere Eingliederungshilfe. Sie ist eine schlechtere Eingliederungshilfe. Niemand hat ein Problem damit, wenn die Kommunen finanziell entlastet werden. Aber das darf nicht zulasten von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen gehen. Die vorgeschlagenen infrastrukturellen Leistungen mögen auf dem Papier wie eine gute Idee erscheinen. In der Praxis jedoch besteht die Gefahr, dass am Ende zwar allen ein bisschen, aber niemandem so wirklich geholfen wird. Auch die beste Assistenzkraft kann sich nicht vierteilen, und es liegt im Wesen der Sache, dass Kinder und Jugendliche in der Schule häufig in denselben Momenten oder bei denselben Aufgaben Unterstützung brauchen. Vor allem aber sind die Bedarfe der Kinder und Jugendlichen so individuell wie die Kinder und Jugendlichen selbst. Behinderung ist nicht gleich Behinderung, und Bedarf ist nicht gleich Bedarf“, erklärt Sören Pellmann, Vorsitzender der Fraktion Die Linke im Bundestag und Sprecher für Inklusion und Teilhabe, zur geplanten Reform der Kinder- und Jugendhilfe. Pellmann weiter:
„Die Haushalte der Kommunen werden sich durch Einsparungen bei der Eingliederungshilfe nicht substanziell entlasten lassen. Was es braucht, ist vielmehr eine Umsetzung des Konnexitätsprinzips: Wer bestellt, bezahlt. Es kann nicht angehen, dass die Bundesregierung den Ländern und Kommunen immer neue Aufgaben aufbürdet und sich gleichzeitig davor drückt, die Kosten zu tragen. Bei der Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen zu sparen, wird den Kommunen nicht helfen. Den Preis zahlen am Ende die Betroffenen und ihre Familien – und zwar nicht nur hier und jetzt, sondern in Form nicht vorhersehbarer Langzeitfolgen ein Leben lang. Teilhabe ist ein Menschenrecht, und bei Menschenrechten kürzt man nicht.“
