"Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts muss die Bundesregierung erschüttern. Das höchste deutsche Gericht bescheinigt Innenminister Alexander Dobrindt offiziell Willkür bei Entscheidungen über Leben und Tod", erklärt Clara Bünger, stellvertretende Vorsitzende und innen- und fluchtpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Bundestag, zum heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu den zurückgenommenen Aufnahmezusagen für afghanische Menschenrechtler:innen. Bünger weiter:
"Wir haben es von Anfang an gesagt: Die Bundesregierung durfte die Aufnahmezusagen nicht pauschal streichen. Wer Menschen wegen ihres Einsatzes für Demokratie, Menschenrechte und Frauenrechte Schutz verspricht, steht in der Pflicht. Die Bundesregierung muss handeln. Sie muss alle rechtswidrig zurückgenommenen Zusagen sofort einlösen und die Betroffenen unverzüglich in Sicherheit bringen. Jede weitere Verzögerung bringt diese Menschen in größere Gefahr.
Die Hüter:innen der Verfassung mussten Zurückweisungsminister Dobrindt in dem Beschluss ausdrücklich an den Rechtsstaat des Grundgesetzes, die Menschenwürdegarantie und den daraus folgenden Wert- und Achtungsanspruch jedes einzelnen Menschen erinnern, damit er von seinem Kurs des offenen Rechtsbruchs ablässt. Nach den zahlreichen Urteilen gegen seine rechtswidrigen und teuren Zurückweisungen an der Grenze ist das ein weiterer Tiefpunkt in der an Tiefpunkten reichen Laufbahn von Alexander Dobrindt. Eine solche Fehlbesetzung als Innenminister hat es noch nicht gegeben."
