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Bundesverfassungsgericht: Normenkontrollklage gegen das Bayerische Polizeiaufgabengesetz

Pressemitteilung von Clara Bünger, Pascal Meiser,

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt ab morgen über die von Bundestagsabgeordneten der Linken, der Grünen und der FDP im Jahr 2018 gemeinsam eingereichten Normenkontrollklage gegen das Bayerische Polizeiaufgabengesetz (BayPAG).

Durch die Einführung des neuen Gefahrenbegriffs ‚drohende Gefahr‘ wird die Eingriffsschwelle für fast alle polizeilichen Befugnisse – von Identitätsfeststellung über Postsicherstellung, Observation und intelligente Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen, bis hin zu Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung – verfassungswidrig weit in das Gefahrenvorfeld verlagert. Zudem verwischt dieser Paradigmenwechsel die informationelle Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten weiter. Mit Clara Bünger, stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin, und Pascal Meiser, gewerkschaftspolitischer Sprecher, als Antragsstellende werden morgen zwei Abgeordnete der Fraktion Die Linke im Bundestag in Karlsruhe vor Ort sein und an der Verhandlung teilnehmen.

Weiterhin soll das Gericht prüfen, ob die Verlängerung der höchstzulässigen Dauer des Präventivgewahrsams auf insgesamt zwei Monate sowie molekulargenetische Untersuchungen von aufgefundenem, unbekanntem Spurenmaterial darauf, welches Geschlecht, welche Augen-, Haar- und Hautfarbe und welches Alter Spurenverursachende haben, zulässig ist. Die Linke vertritt die Auffassung, dass diese Vorschriften gegen das Grundgesetz – insbesondere gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie der Bestimmtheit und gegen das Recht auf Freiheit – verstoßen.

Clara Bünger: „Mit dem Begriff der ‚drohenden Gefahr‘ bricht das bayerische Polizeiaufgabengesetz mit dem grundlegenden Prinzip, dass die Polizei erst bei konkreten, unmittelbar bevorstehenden Risiken eingreifen darf. Diese unbestimmte Schwelle verlagert schwerwiegende Überwachungsbefugnisse und wochenlange Präventivhaft willkürlich weit in das Vorfeld einer nur vermuteten Straftat. Wir kämpfen als Die Linke auch hier in Karlsruhe für den Schutz der Grundrechte und gegen einen Sicherheitsapparat, der keine Grenzen mehr akzeptieren will.“

Pascal Meiser: „Das Bayerische Polizeiaufgabengesetz verstößt nach unserer festen Überzeugung gegen fundamentale Grundsätze unseres Rechtsstaats. Wenn polizeiliche Maßnahmen bereits stattfinden können, weit bevor eine konkrete Straftat droht, und wenn Bürgerinnen und Bürger für mehrere Wochen weggesperrt werden, auch ohne dass sie eine Straftat begonnen haben oder eine solche konkrete Straftat droht, dann öffnet das staatlicher Willkür potenziell Tür und Tor. Wir teilen deshalb in diesem Zusammenhang auch weiter die Sorge der Gewerkschaft der Polizei, dass mit diesem Gesetz das Vertrauen in polizeiliches Handeln in unserem Rechtsstaat massiv beschädigt wird. Mit unserem Antrag auf abstrakte Normenkontrolle wollen wir daher nicht nur den Allmachtsfantasien der CSU klare Grenzen setzen, sondern auch verhindern, dass derartig uferlose Regelungen auch in anderen Bundesländern Schule machen.“