„Mit einer rechtsextremen Partei kann es keinen normalen Umgang geben. Das gebieten die Würde des Hauses und der Auftrag des Grundgesetzes“, erklärt Sören Pellmann, Vorsitzender der Fraktion Die Linke im Bundestag, anlässlich der heutigen Konstituierung der Ausschüsse und der angekündigten Ablehnung der AfD-Kandidat:innen. Pellmann weiter:
„Anders als es die AfD glauben machen möchte, hat sie keinen Anspruch auf die Besetzung von Ausschussvorsitzen. Dazu hat das Bundesverfassungsgericht eindeutig entschieden. Wir werden die AfD mit allen Mitteln unter Druck setzen und machen dabei selbstverständlich auch von den Möglichkeiten Gebrauch, die uns die Geschäftsordnung zur Verfügung stellt. Die AfD ist keine demokratische Partei. Sie geht von einem rassistischen Volksbegriff aus, der auf die Benachteiligung und Entrechtung großer Teile der Bevölkerung hinausläuft. AfD-Politiker:innen verunglimpfen die Demokratie als offene Diktatur, um damit rechte Putschfantasien als vermeintlich gerechtfertigten Widerstand erscheinen zu lassen.
Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass die Mehrheit der Deutschen für die Prüfung eines Verbotes der Partei ist. Der Bundestag sollte dies ermöglichen. Die Union muss dringend ihr Verhältnis zur extremen Rechten klären, wenn Mitglieder der Regierungspartei öffentlich darüber nachdenken, die AfD in herausgehobene Positionen zu wählen. Was die Union meint, wenn sie sagt, sie wolle die AfD 'wegregieren' oder 'politisch stellen', ist die Übernahme von Sprache und Programm der Rechtsextremen. Das wird die AfD noch weiter stärken und die Union schwächen. Stattdessen brauchen wir entschlossenes Handeln gegen die Gefahr von rechts, ein verlässliches Bekenntnis zu demokratischen Standards und eine sozialpolitische Offensive, die der AfD den Boden entzieht.“
Zum rechtlichen Hintergrund zur Besetzung der Ausschussvorsitze: Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschied im September 2024 einstimmig, dass der AfD zwar eine Besetzung der Ausschüsse mit Mitgliedern entsprechend ihrer Stärke im Plenum zustehe, die Wahl der Vorsitzenden jedoch von der Geschäftsordnungsautonomie des Bundestages (Art. 40 Abs. 1 Satz 2 GG) gedeckt sei. Die Besetzung sei Sache der Selbstorganisation des Parlaments, so die Vorsitzende des Zweiten Senats Doris König.