Das Bundesverfassungsgericht verhandelt ab morgen über die von Bundestagsabgeordneten der Linken, der Grünen und der FDP im Jahr 2018 gemeinsam eingereichten Normenkontrollklage gegen das Bayerische Polizeiaufgabengesetz (BayPAG).
Durch die Einführung des neuen Gefahrenbegriffs ‚drohende Gefahr‘ wird die Eingriffsschwelle für fast alle polizeilichen Befugnisse – von Identitätsfeststellung über Postsicherstellung, Observation und intelligente Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen, bis hin zu Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung – verfassungswidrig weit in das Gefahrenvorfeld verlagert. Zudem verwischt dieser Paradigmenwechsel die informationelle Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten weiter. Mit Clara Bünger, stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin, und Pascal Meiser, gewerkschaftspolitischer Sprecher, als Antragsstellende werden morgen zwei Abgeordnete der Fraktion Die Linke im Bundestag in Karlsruhe vor Ort sein und an der Verhandlung teilnehmen.
