Das Landgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 9.7.2008 die Behauptung, dass Gregor Gysi ein „Ex-Stasi-Zuträger“ sei, als üble Nachrede unter Strafandrohung untersagt. Die Entscheidung erging gegen den Axel-Springer-Verlag.

Mit Beschluss vom 30. Juni 2008 lehnte das Landgericht Hamburg wegen vermeintlich zulässiger Verdachtsberichterstattung einen Antrag von Gregor Gysi ab, dem ZDF künftig zu untersagen, die Äußerung zu verbreiten, wonach Gregor Gysi die Staatssicherheit willentlich und wissentlich über Havemann informiert habe. Da Gregor Gysi dies alles anders einschätzt, hat er sofortige Beschwerde eingelegt.
Zur Verhinderung einer abgeschlossenen Ratifizierung des Lissabon-Vertrages hatte die Linksfraktion über ihre Klage und Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht hinaus eine einstweilige Anordnung beantragt, dem Bundespräsidenten die Unterzeichnung des Ratifizierungsgesetzes zu untersagen.
Das Bundesverfassungsgericht muss unsere Ansicht insoweit geteilt haben, als es den Bundespräsidenten gebeten hat, das Ratifizierungsgesetz vorerst nicht zu unterzeichnen.
"Eine Belastung für das Parlament ist offensichtlich nicht Gregor Gysi, sondern Wolfgang Börnsen. Das ergibt sich schon daraus, dass er mit seiner Presseerklärung beweist, nicht in der Lage zu sein, einen Gerichtsbeschluss zu verstehen. Deshalb erscheint er mit dem Bundestagsmandat intellektuell einfach in jeder Hinsicht überfordert."
Für DIE LINKE macht eine Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen nur Sinn, wenn damit auch eine nachhaltige Entschuldung finanzschwacher Bundesländer und Kommunen verbunden wird. Die von Struck und Oettinger angekündigten Zinsbeihilfen sind an Dürftigkeit kaum zu überbieten. Nach der Vorlage des Eckpunktepapiers der Vorsitzenden sinkt aus Sicht der LINKEN die Wahrscheinlichkeit erheblich, dass auch die Länder die neue Schuldenbremse in ihre Verfassungen übernehmen.
Am Wochenende ist zum dritten Mal innerhalb eines dreiviertel Jahres auf das Wahlkreisbüro des Fraktionsvorsitzenden Gregor Gysi ein Anschlag mit vermutlich rechtsextremistischem Hintergrund verübt worden. Am Sonnabend sprach Gysi auf der Gedenkveranstaltung zum 75. Jahrestag der „Köpenicker Blutwoche“. Teile der dort niedergelegten Kränze und Schleifen wurden in der darauffolgenden Nacht mutwillig zerstört und gestohlen. Ein Zusammenhang mit dieser Tat kann nicht ausgeschlossen werden.
Bei der Preisgestaltung sind circa 100.000 Milchbauern wenigen Molkerei-Konzernen und Lebensmittel-Kartellen ausgeliefert. Kartelle und Molkereien diktieren die Milchpreise. Die Kartellbildung ist ähnlich bedenklich wie auf dem Energiesektor.
Im Kampf gegen diese Kartelle kann ein einzelner Betrieb nichts ausrichten, nur solidarisches und gemeinsames Handeln bringt Erfolg.
Die Bäuerinnen und Bauern fordern völlig zu Recht kostendeckende Erzeugerpreise, denn nur so kann die Existenz der Betriebe gesichert und Arbeitsplätze erhalten werden. Inzwischen muss ein Milchproduzent fünf Liter Milch verkaufen, um sich einen Liter Benzin oder Diesel leisten zu können. DIE LINKE unterstützt den Zusammenschluss der Milcherzeuger gegen das Oligopol aus Milchindustrie und Einzelhandel.
Mir scheint, als sei Herr Pflüger das erste Opfer der doch noch gar nicht so lange anhaltenden Hitzewelle. Seine Forderung, "Anne Will" abzusetzen, ist einfach unglaublich. Damit versucht er, massiv in das deutsche Presserecht und die Pressefreiheit einzugreifen.
Der Kampf der Milcherzeugerinnen und -erzeuger zeigt eine unerwartet hohe Solidarität von kleinen und auch großen Betrieben. Vom Lieferboykott sind alle Regionen Deutschlands betroffen. Das zeigt, wie berechtigt die Forderung nach einem höheren Preis für die Betriebe ist. Versuche aus dem Lebensmitteleinzelhandel oder von der Milchindustrie, diese Solidarität zu brechen, sind gescheitert.