Verhütung, Schwangerschaft, sichere Geburten, Abtreibung, Reproduktionstechnologien, Hebammen – all diese und noch weitere Themen sammeln sich unter dem Überbegriff „Sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte“. Hier geht es um die Bereiche eines Lebens, die die Fortpflanzung betreffen. Die all dem zugrunde liegenden Menschenrechte sind jedoch noch längst nicht ausreichend ausgestaltet und umgesetzt.
Sexuelle Rechte zu haben bedeutet, dass alle Menschen ihre Sexualität unter Berücksichtigung der Rechte anderer verwirklichen können – frei von Diskriminierung, Zwang und Gewalt und unabhängig davon, ob Sex mit Fortpflanzung verknüpft ist oder nicht. Sexuelle Gesundheit ist entsprechend ein Zustand des körperlichen, emotionalen, mentalen und sozialen Wohlbefindens in Bezug auf die Sexualität, so die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Reproduktive Rechte und Gesundheit beziehen sich wiederum auf die freie Entscheidung zu Elternschaft oder dagegen: Allen Menschen steht das Recht zu, über die Anzahl und den Zeitpunkt der Geburt von Kindern zu entscheiden. Zudem haben sie das Recht, über die dafür nötigen Informationen, Kenntnisse und Mittel zu verfügen. Dieses Verständnis leitet Die Linke im Bundestag.
Verhütung:
Das Recht auf Verhütung ist grundlegender Teil sexueller und reproduktiver Gesundheit – sowohl, was sexuell übertragbare Krankheiten als auch was Verhütung von Schwangerschaften betrifft. Aber bedarfsgerechte Verhütung ist teuer. Die Linke im Bundestag fordert, dass die Kosten sämtlicher Verhütungsmethoden altersunabhängig durch die Krankenkassen getragen werden. Verhütung darf zudem nicht länger „Frauensache“ sein, auch die Forschung an Verhütungsmitteln für Männer muss weiter ausgebaut und gefördert werden. Dass die „Pille danach“ rezeptfrei in Apotheken erhältlich ist, wurde auch durch die politische Intervention der Linksfraktion möglich.
Schwangerschaftsabbruch:
Seit mehr als 150 Jahren kriminalisiert Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs Abtreibungen. Unter bestimmten Voraussetzungen wie einer Zwangsberatung und -Wartefrist kann eine Strafe innerhalb der ersten zwölf Wochen einer Schwangerschaft in der Regel umgangen werden. Das reicht nicht: Die LINKE fordert die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Angebote der freiwilligen, weltanschaulich unabhängigen und professionellen Beratung sollen ausgebaut, Plankrankenhäuser dazu verpflichtet werden, Abbrüche durchzuführen.
Kinderwunschbehandlung für alle:
Für nicht verheiratete und lesbische Paare sowie Single-Frauen bestehen noch immer besondere Hürden beim Zugang zu Reproduktionsmedizin. Während letztere von manchen Ärzt*innen noch nicht einmal behandelt werden, werden nur heterosexuellen Ehepaaren Kosten für Behandlungen teilweise von der Krankenkasse erstattet. Die LINKE fordert einen Anspruch auf Kostenerstattung für alle Menschen mit ungewollter, medizinisch begründeter Kinderlosigkeit.
Selbstbestimmung bei der Geburt:
In einigen Regionen ist die Wahlfreiheit bei der Geburt nicht mehr möglich, da die klinische Geburtshilfe zentralisiert wurde oder die freiberufliche Geburtshilfe weggefallen ist. Natürliche Geburten sind weniger profitabel, die Kaiserschnittrate ist deshalb drastisch erhöht. Wegen Personalmangel und Überlastung müssen oft mehrere Geburten gleichzeitig betreut werden. Wir fordern eine wohnortnahe gute Versorgung in der Geburtsmedizin und Geburtshilfe inklusive einer 1:1-Betreuung unter der Geburt sowie eine Absicherung des Berufs der Hebammen.
