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Wer die Demokratie schützen will, muss sie ausweiten

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Unsere Demokratie ist unter Druck: durch Angriffe von rechts, durch Eingriffe des Staates und durch übermächtige Digitalkonzerne. Um unsere Grundrechte zu verteidigen, müssen wir in die Offensive gehen. Indem wir Meinungs- und Versammlungsfreiheit besser schützen, das Wahlrecht ab 16 durchsetzen und Rechtsschutz für alle sichern. 

Mit drei parlamentarischen Initiativen will die Linksfraktion demokratische Rechte umfassend stärken und verteidigen. Die Vorschläge reichen von einem besseren Schutz der Meinungs- und Versammlungsfreiheit über die Einführung des Wahlrechts ab 16 Jahren bis hin zu einer Grundgesetzänderung, die das Recht auf unabhängigen anwaltlichen Beistand ausdrücklich verankern soll.

Im Zentrum steht ein Grundsatzantrag zur Stärkung der Demokratie. Denn die demokratischen Grundrechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlung sind gefährdet – sie werden von rechten Akteuren angegriffen und zudem durch staatliche Repression ausgehöhlt. Rechte Kräfte missbrauchen die Meinungsfreiheit als Kampfbegriff, um unliebsame Stimmen einzuschüchtern und zu diffamieren. Mit der Forderung nach vermeintlicher „Neutralität“ greifen sie demokratische Grundwerte an. Zugleich werden von Seiten des Staates polizeiliche Befugnisse ausgeweitet, das Versammlungsrecht wird zunehmend eingeschränkt und Meinungsäußerungen werden strafrechtlich verfolgt. Dazu kommt der wachsende Einfluss großer profitgetriebener Digitalkonzerne, die immer größere Macht über die Öffentlichkeit ausüben. In dieser Situation dürfen wir nicht zusehen – wir müssen klar Partei ergreifen für Demokratie und Grundrechte.

Demokratie erfordert echte Teilhabe: Darum zielt ein zweiter Antrag darauf, das aktive Wahlalter bei Bundestagswahlen von 18 auf 16 Jahre abzusenken. Denn schon heute dürfen Jugendliche in vielen Wahlen auf kommunaler, Landes- und europäischer Ebene wählen. Warum sollten sie nicht auch bei Bundestagswahlen mitstimmen, deren Ergebnis auch ihre Zukunft betrifft? Auch die Wahlrechtskommission teilt die Forderung – denn ein früher Zugang zu Wahlen stützt die spätere Wahlbeteiligung.

Um sich gegen Rechtsverletzungen wehren zu können, ist ein Zugang zu rechtlicher Vertretung wichtig. Darum bringt die Fraktion ebenfalls einen Entwurf zur Änderung des Grundgesetzes ein. Er soll jeder Person das Recht auf unabhängigen anwaltlichen Beistand garantieren, sowohl vor Gericht wie auch in außergerichtlichen Angelegenheiten. Das soll den gleichen Zugang zum Recht stärken und die Unabhängigkeit der Anwaltschaft verfassungsrechtlich absichern. Denn Rechte auf dem Papier sind wertlos – wenn nicht alle die Mittel haben, sie auch einzufordern.

Hier geht’s zu den Anträgen:

Antrag: Demokratie stärken – Meinungsfreiheit schützen

Antrag: Demokratie stärken – Wahlalter ab 16 Jahren einführen

Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 19)