Die Fraktionsvorsitzendenkonferenz (FVK) der Linksfraktionen im Bundestag, den Landesparlamenten und im Europaparlament hat sich bei ihrer Beratung am Wochenende in Berlin mit Expert:innen zu den von der Bundesregierung geplanten Sozialstaatsreformen und insbesondere den Reformvorschlägen für die Gesetzliche Krankenversicherung und die Pflegeversicherung ausgetauscht und eine Erklärung beschlossen:
Seit diese Bundesregierung im Amt ist, vergeht kaum eine Woche ohne die Ankündigung neuer Angriffe auf den Sozialstaat. Sei es durch angedrohte Erhöhungen der Lebensarbeitszeit, die Abwicklung des vor über hundert Jahren erkämpften 8-Stunden-Tages oder eine Schwächung der sozialen Sicherungssysteme. Von Krankenkassen bis Pflege. Von erhöhtem Druck auf Erwerbslose, Studierende, Familien bis zu weitreichenden Einschränkungen und Kürzungen in der Kinder- und Jugendhilfe und bei der Inklusion.
Die Behauptung, Deutschland könne sich den Sozialstaat in der bestehenden Form nicht mehr leisten, ist grundfalsch. Der Sozialstaat ist nicht nur eine Frage sozialer Gerechtigkeit, er ist auch die Voraussetzung dafür, dass so viele Menschen wie möglich produktiv tätig sein können. Von 2005 auf 2025 ist die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden um 9 Prozent gestiegen, bei den von Arbeitnehmer*innen geleisteten Stunden sogar um 17 Prozent. Das war das Ergebnis von Kita-Garantie, Ganztagsausbau und steigender Frauenerwerbsquote, aber auch von Bevölkerungswachstum durch Zuwanderung. Der Anteil der Erwerbsunfähigkeitsrenten an allen Renteneintritten ist zwischen 2000 und 2024 von 20 Prozent auf 16 Prozent gefallen – nicht zuletzt durch den Personalaufbau im Gesundheitswesen. Weniger Sozialstaat macht arm: nicht nur die Menschen, sondern auch die Volkswirtschaft.
Dennoch will die Bundesregierung das auf breiter Front zurückdrehen, weil sie höheren Einkommen und Unternehmen nicht zumuten will, sich an der Finanzierung zu beteiligen. Der Reichtum einer kleinen Gruppe Hochvermögender und das Wachstum der Dax-Dividenden (+37 Prozent von 2019 auf 2024) spricht Bände. Die Gesamtbelastung mit Steuern und Sozialversicherung nach Einkommen ist nicht mehr progressiv, sondern degressiv: Wer am meisten hat, kommt am billigsten weg. Aber diesen Zustand zu beenden, ist offenbar tabu. Die Bundesregierung zeigt, für wen sie Politik macht: für die Reichen in diesem Land, deren Vermögen auch dank Steuererleichterungen und Wirtschaftssubventionen immer weiter wachsen. Diejenigen, die heute schon nicht wissen, wie sie über die Runden kommen, sollen hingegen den Gürtel noch enger schnallen. Wo Armut bereits heute Alltag ist, kann aber kein Gürtel enger geschnallt, keine Absicherung abgesenkt und keine Versorgung verschlechtert werden.
Als Vorsitzende der Linken Landtagsfraktionen und der Bundestags- und Europafraktion sind wir entsetzt über die aktuellen Debatten. Wir warnen eindringlich vor den Folgen der in Aussicht stehenden Kürzungen konkret vor Ort, in den Ländern und Kommunen.
Als Linke stehen wir mit unseren Sorgen nicht allein. An der Seite von Verbänden, Gewerkschaften und zivilgesellschaftlichen Bündnissen protestieren wir gegen den sozialen Raubbau und arbeiten an einer solidarischen Lösung für die Herausforderungen unserer Zeit. Ohne Umverteilung und gerechte Besteuerung des anwachsenden Reichtums werden wir die öffentlichen Haushalte nicht in die Lage versetzen, Armut zu bekämpfen, die Transformation der Wirtschaft zu flankieren und entschlossenen Klimaschutz zu betreiben. Mit dem aktuellen Kurs der Bundesregierung werden soziale Sicherungssysteme und der gesellschaftliche Zusammenhalt nachhaltig beschädigt, wodurch sich Armut und Ungleichheit weiter verschärfen. Das sorgt nicht für Wirtschaftswachstum, sondern ist Wasser auf den Mühlen der extrem Rechten.
In zwei Wochen tritt die neue Grundsicherung in Kraft. Damit werden Totalsanktionen und sogar die Streichung der Kosten der Unterkunft möglich. Härtere Sanktionen werden absehbar mehr Menschen in Existenznot treiben – im schlimmsten Fall bis hin zu Wohnungsverlust und Obdachlosigkeit. Die Legende der angeblichen „Totalverweigerer“ hat die Bundesregierung jetzt in Gesetzesform gegossen. Dabei zeigen zahlreiche Statistiken und Studien, dass ein Großteil der leistungsbeziehenden Menschen entweder Kinder und Jugendliche sind, Care-Arbeit leisten oder bereits arbeiten – aber zu Löhnen, die nicht zum Leben reichen. Regelsätze wie die Sätze für Unterkunft und Heizung (KdU) reichen schon jetzt in vielen Fällen nicht aus, um die Lebenshaltungskosten zu decken. Die pauschalisierenden und diffamierenden Debatten um „Totalverweigerer“ und „systematische Ausnutzung des Sozialstaats“ spalten die Gesellschaft weiter. Es ist ein gezieltes Gegeneinander-Ausspielen von denen, die prekäre Jobs haben, gegen die, die nur in Teilzeit arbeiten können oder gar keine Arbeit haben. So wird bewusst verhindert, dass Menschen sich gemeinsam für eine gute Absicherung bei Arbeitslosigkeit einsetzen. Dabei wäre das im Interesse aller, da erfahrungsgemäß in Krisenzeiten als erstes diejenigen entlassen werden, die prekäre Jobs ausüben.
Die Behauptung, Arbeit würde sich gegenüber der Grundsicherung nicht lohnen, ist vielfach widerlegt. Seit der Wohngeld-plus-Reform und dem Kinderzuschlag liegen Vollzeiteinkommen auch bei ungünstigen Familienkonstellationen zuverlässig immer deutlich über den Einkommen aus der Grundsicherung. Die Erwerbsquote ausländischer Staatsangehöriger ist seit 2005 stärker gestiegen als in der Gesamtbevölkerung, die Erwerbsquoten Geflüchteter sind nach 7-8 Jahren Aufenthalt hoch. Das infame Bild einer faulen Bevölkerung hat mit der Realität nichts zu tun.
Bis zur Sommerpause plant die Koalition, ihre Reformpakete unter anderem für die Gesetzliche Krankenversicherung, die Gesetzliche Rentenversicherung und die Gesetzliche Pflegeversicherung zu beschließen. Es ist absehbar, dass auch im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe deutliche Einschnitte forciert werden. Den aktuellen Reformansätzen vorangegangen sind die Verschärfung des Bürgergelds als Grundsicherung und die Zusammenstreichung von Integrationskursen. Finanzierungsprobleme sollen nicht durch eine gerechtere Einnahmepolitik wie Besteuerung gelöst werden, sondern durch Leistungskürzungen, höhere Eigenbeteiligungen von Versicherten, die Umsteuerung individueller Rechtsansprüche in pauschale Leistungen und stärker kontrollierbare Angebote. Das ist kein Reformprogramm! Das ist sozialer Rückbau – und wir werden ihn nicht hinnehmen.Egal ob im Bundestag, den Landesparlamenten, dem Bundesrat oder der öffentlichen Debatte: Wir sind vorbereitet und werden uns an der Seite von Gewerkschaften und Sozialverbänden den Kürzungsplänen der Bundesregierung entschlossen entgegenstellen.
„GKV-Belastungsgesetz“
Das deutsche Gesundheitssystem ist für die Versicherten schon heute teuer, ohne dass die Versorgungsqualität im internationalen Vergleich entsprechend hoch wäre. Statt mit einer solidarischen Bürgerversicherung alle Menschen und Einkommensarten an der Finanzierung des Systems gerecht zu beteiligen, setzt die Bundesregierung auf Mehrbelastung für Versicherte. Sie will mit dem Beitragsstabilisierungsgesetz ein Vorhaben durch Bundestag und Bundesrat prügeln, das nicht nur erkrankte Menschen deutlich stärker belastet, sondern auch die Krankenhäuser und damit die Länder und Kommunen finanziell stark belastet. Auch ist absehbar, dass sich damit der Pflegeaufbau zurückdreht und die Arbeitsbedingungen in der Pflege massiv verschlechtern werden.
Gleichzeitig kommt der Bund nicht seiner Verpflichtung nach, auskömmliche Versicherungsbeiträge für Erwerbslose zu zahlen, und spart so weiterhin jedes Jahr Milliarden auf Kosten der gesetzlich Versicherten. Das Gesundheitssystem lässt sich aber langfristig nur finanziell absichern und verbessern, wenn auch Beamt*innen, Abgeordnete und Selbstständige in die gesetzliche Krankenkasse einzahlen, statt durch Beihilfe und private Kassen bevorteilt zu werden, und Einkommen aus Kapitalerträgen und Vermietung mit einzahlen.
Während der Titel des Gesetzes „Stabilität“ verspricht, bewirkt der Inhalt das Gegenteil: eine systematische Mehrbelastung der Versicherten – insbesondere von Geringverdienenden und chronisch Kranken. Nach eigenen Schätzungen der Bundesregierung steigt die Belastung durch Zuzahlungen für Patient*innen 2027 um 1,9 Milliarden Euro auf insgesamt 6,9 Milliarden Euro jährlich. Familienversicherte sollen einen Sonderzuschlag von 2,5 Prozent des Einkommens des Hauptversicherten zahlen – ohne jede Beteiligung der Arbeitgeberseite.
Zuzahlungen belasten kranke Menschen weitgehend unabhängig von ihrem Einkommen und verlagern Gesundheitskosten aus der paritätisch finanzierten gesetzlichen Krankenversicherung auf die Versicherten. Sie gehen noch weiter weg vom Grundsatz, dass höhere Einkommen stärker belastet werden müssen als niedrige. Was Versicherte bei den Beiträgen scheinbar einsparen, zahlen insbesondere Menschen mit geringem Einkommen über Zuzahlungen in mehrfacher Höhe wieder zurück. Für chronisch Kranke ist das kaum leistbar. Da Armut bekanntermaßen krank macht, werden so von Armut betroffene Menschen strukturell übermäßig belastet. Die Finanzkommission Gesundheit, auf die sich die Bundesregierung beruft, hat die Erhöhung der Zuzahlungen in die niedrigste Empfehlungskategorie eingestuft – mit der Begründung, dass sie medizinisch notwendige Behandlungen verhindern und das Gesundheitssystem insgesamt teurer machen. Die Bundesregierung ignoriert das.
Und auch für Krankenhäuser sind die Folgen des Beitragsstabilisierungsgesetzes fatal und werden Länder und Kommunen unverhältnismäßig belasten. Tarifsteigerungen in Krankenhäusern werden künftig nur noch bis zur Grundlohnrate refinanziert, das heißt: Krankenhäuser bekommen höhere Löhne für die Beschäftigten nicht ausreichend erstattet. Sie geraten unter finanziellen Druck, müssen sparen und werden Personal abbauen.
Die Psychotherapie wird nach Jahren eines verbesserten Versorgungszugangs in die Budgetierung zurückgeführt – das bedeutet weniger Therapieplätze, längere Wartezeiten, höheres Chronifizierungsrisiko. Auch das Pflegebudget wird auf das Wachstum der Grundlohnrate gedeckelt, was zweierlei bedeutet: das überfällige Aufholen der Pflegelöhne wird gestoppt und die Zahl der Pflegekräfte wird unabhängig von den Versorgungsbedarfen eingefroren. Damit wird eine wesentliche Lehre aus der Pandemie ignoriert und es werden die bekannten Risiken, die sich aus zu wenig Pflegepersonal in Krankenhäusern ergeben, bewusst wieder in Kauf genommen. In der ambulanten Versorgung werden noch mehr Anreize gesetzt, mehr oder ausschließlich Privatversicherte zu behandeln. Das Warten auf Termine wird länger, die Ungleichbehandlung im Bereich ärztlicher Versorgung weiter zugespitzt.
Ein Gesundheitssystem wird nicht effizienter, wenn medizinisch notwendige Leistungen teurer werden oder Versorgungskapazitäten unter Finanzdruck geraten. Die Diagnose struktureller Ineffizienz im deutschen Gesundheitssystem ist richtig. Die Antworten dieses Gesetzes sind es nicht.
Pflege: Keine Kürzungen in einem System, das bereits heute an seine Grenzen stößt!
Gute Pflege ist längst zu einer Frage des Geldbeutels geworden. Ein Heimplatz kostet in Deutschland im Schnitt 3.245 Euro im Monat, während die durchschnittliche Rente bei 1.329 Euro monatlich liegt. Bereits heute bezieht mehr als ein Drittel der Heimbewohner*innen Sozialhilfe, Tendenz steigend. Das steht im Widerspruch zu dem Versprechen, das bei der Einführung der Pflegeversicherung 1994 gegeben wurde: Wer sein Leben lang gearbeitet hat, soll wegen eigener Pflegebedürftigkeit im Alter nicht auf Sozialhilfe angewiesen sein. Die Vorschläge der Gesundheitsministerin brechen dieses Versprechen. Sie drohen die Situation von auf Pflege angewiesenen Menschen, pflegenden Angehörigen und auch Arbeitnehmer*innen in der Pflege zu verschlechtern und das gesamte System zu destabilisieren. Die Hilfen zur Pflege nach SGB XII werden dabei in weiten Teilen auf die überschuldeten Kommunen abgewälzt – also jene föderale Ebene, die keinerlei Einfluss auf die Kostenentwicklung und Qualität im Pflegesystem hat.
Unter anderem sollen pflegende Angehörige durch ihre Pflegetätigkeit geringere Rentenansprüche bekommen, die Verhinderungspflege abgeschafft und die Zuschüsse für die stationäre Pflege gekürzt werden. Die Zuzahlungen bzw. Eigenbeiträge der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen werden dadurch massiv erhöht. Die Erteilung von Pflegegraden und damit verbundenen Unterstützungsleistungen sollen eingeschränkt und die Kostenübernahme für Tarifsteigerungen bei den Pflegekräften vorerst ausgesetzt werden. Die Vorschläge des Referentenentwurfs sind ein Bruch mit dem jahrzehntelangen parteiübergreifenden Konsens, dass Leistungskürzungen in der Pflegeversicherung tabu sind. In einer alternden Gesellschaft mit zunehmenden Pflegebedarfen sind die Vorschläge des Referentenentwurfs mehr als unverantwortlich.
Anstatt die Pflegeversicherung zu einer Vollversicherung auszubauen, werden die Leistungen reduziert. Steigende Ausgaben dürfen nicht mit Leistungskürzungen beantwortet werden. Wer unter diesen Bedingungen das Pflegebudget deckelt, macht die Pflegeversicherung endgültig zur Armutsfalle – für alle am System Pflege Beteiligten. Und abgesehen davon, spart diese Demütigung in den meisten Fällen gar kein Geld, sondern verschiebt lediglich die Kosten für Pflege in die von den Kommunen zu erbringenden Grundsicherungsleistungen.
Wir fordern, die Pflegeversicherung zu einer solidarischen Vollversicherung auszubauen. Die Gesetzliche Pflegeversicherung muss alle Kosten abdecken, dazu gehören selbstverständlich Tariflöhne und gute Arbeit in der Pflege. Das aktuelle Modell, in dem die Eigenbeiträge stark steigen und mit den Renten immer weniger vereinbar sind, muss reformiert werden. Schon die durchschnittliche Rente reicht nicht aus, um den durchschnittlichen Eigenanteil für einen Pflegeheimplatz auch nur zur Hälfte zu decken. Besonders betroffen sind Menschen, die auf dem Arbeitsmarkt strukturell benachteiligt sind – etwa Frauen oder Migrant*innen –, deren Renten die Pflegekosten häufig nicht einmal ansatzweise abdecken. Deshalb braucht es einen Sockel-Spitze-Tausch in der Pflegeversicherung, mit dem die Eigenbeiträge der Versicherten auf einen realistischen Betrag gedeckelt werden. Außerdem müssen kommerzielle und gewinnorientierte Pflegeheimbetreiber zurückgedrängt und die Finanzierung auch auf Beitragszahlungen von Beamt*innen, Selbstständige und Abgeordnete ausgeweitet werden. Zudem braucht es höhere steuerliche Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt, insbesondere zur Finanzierung von versicherungsfremden Leistungen.
Kinder- und Jugendhilfe stärken, nicht zurechtkürzen!
Für viel Aufmerksamkeit und Kritik hat das vom Paritätischen Gesamtverband Mitte April veröffentlichte 108-seitige Arbeitspapier gesorgt, das Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände seit Monaten hinter verschlossenen Türen verhandelt hatten – ohne Beteiligung von Wohlfahrtsverbänden, Betroffenenvertretungen oder Gewerkschaften. Über 70 Kürzungsvorschläge bei Leistungen für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen, ein beziffertes Volumen von mindestens 8,6 Milliarden Euro – und das ist nur das bezifferte Drittel der Kürzungen. Individuelle Rechtsansprüche auf Schulbegleitung sollen gestrichen, das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen eingeschränkt, die Unterstützung junger Volljähriger nach der Jugendhilfe abgebaut, der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende zusammengestrichen und geflüchteten Jugendlichen ab 16 Jahren der Zugang zur stationären Jugendhilfe komplett verwehrt werden. Mehrere dieser Vorschläge widersprechen offen der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention. Auch der grundgesetzliche Auftrag, die Gleichstellung voranzubringen, wird geschleift – der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung soll verschoben, auf Qualitätskriterien bei der Kita-Finanzierung verzichtet werden. Die Reaktion der Regierungskoalition auf die öffentliche Debatte war bezeichnend: Als Problem wurde nicht der Inhalt des Papiers benannt, sondern seine Veröffentlichung.
Deutschland hatte lange Jahre einen Vorbehalt bei der Unterzeichnung der UN-Kinderrechtskonvention erklärt – für geflüchtete Kinder sollten die Kinderrechte nur eingeschränkt gelten. Dieser Vorbehalt wurde erst 2010 aufgehoben. Nun wird er über die Hintertür wieder eingeführt: Wenn minderjährige Geflüchtete ab 16 Jahren kein Recht auf eine stationäre Jugendhilfeeinrichtung haben, sondern in Sammelunterkünften für Erwachsene untergebracht werden, gefährdet das nicht nur potenziell das Kindeswohl, sondern hebt das Recht auf gleiche Jugendhilfe auf. Geflüchtete Jugendliche werden so zu Jugendlichen zweiter Klasse. Dies widerspricht der UN-Kinderrechtskonvention, europäischem Recht und ist in der Sache integrationspolitisch kontraproduktiv und jugend- und gesellschaftspolitisch gefährlich.
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung, die Alleinerziehende erhalten, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil keinen Unterhalt zahlt bzw. zahlen kann. Er entlastet mehr als 800.000 Ein-Eltern-Familien bundesweit. Bis 2017 erhielten ihn nur alleinerziehende Eltern von Kindern bis 12 Jahren, ab dem 13. Lebensjahr gab es trotz hoher Kosten im Jugendalter keinen Unterhaltsvorschuss mehr. Erst 2017 wurde dieser bis zum 18. Geburtstag ausgeweitet. Dies nun rückgängig zu machen bedeutet, Alleinerziehende und ihre Kinder alleinzulassen. Als Linksfraktionen stellen wir uns dem entgegen. Alleinerziehende brauchen mehr Unterstützung, nicht weniger!
Und auch der Referentenentwurf zum Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz hat deutliche Kritik erfahren – zu Recht! Hilfen zur Erziehung sollen künftig nur noch gewährt werden, solange das Kindeswohl akut gefährdet ist. Präventive Unterstützung für Familien in schwierigen Lebenslagen – eine zentrale Aufgabe der deutschen Jugendhilfe – wird damit gesetzlich aufgegeben! Stattdessen sollen standardisierte Sozialraumangebote Vorrang vor individuellen Rechtsansprüchen erhalten; wer sein Kind dennoch individuell unterstützt sehen will, trägt künftig die Beweislast. Die kooperative Hilfeplanung wird zur Soll-Regelung degradiert. Sozialraumorientierung kann fachlich sinnvoll sein, wenn sie zusätzliche Infrastruktur schafft, insbesondere auch, um Bedarfe überhaupt zu erkennen. Sie wird zum Kürzungsinstrument, wenn sie Hilfen zur Erziehung ersetzt. Familien in Krisen brauchen keine Beweislastumkehr – sondern rechtzeitig verlässliche, individuell passende Hilfe.
Die Folgen sind konkret: 450.000 junge Menschen mit Behinderung verlören ihren Anspruch auf persönliche Schulassistenz. Zehntausende Careleaver würden beim Übergang in die Selbstständigkeit ohne strukturierte Unterstützung gelassen. Einsparungen, die Chronifizierungen und Heimunterbringungen produzieren, sind keine Haushaltspolitik, sondern eine Umverteilung von Lasten auf die Schwächsten, die zudem Folgekosten in kaum absehbarer Höhe bedeutet. Wir lehnen es ebenso entschieden ab, die inklusive Lösung im SGB VIII als Sparmodell zu missbrauchen: Die Zusammenführung der Zuständigkeiten für junge Menschen mit und ohne Behinderungen darf nur zu besseren Zugängen führen, nicht zu schlechteren Leistungen.
Das Gesamtbild: Eine fatale sozialpolitische Richtungsentscheidung
Diese Vorschläge und Gesetzentwürfe sind Teile einer erkennbaren sozialpolitischen Richtungsentscheidung: Die Bundesregierung will den Sozialstaat nicht durch eine gerechtere Finanzierungsgrundlage stabilisieren, sondern durch den Rückzug aus Leistungsversprechen. Erst im März 2026 hat die Regierung das Bürgergeld zur neuen Grundsicherung verschärft – mit Sanktionen bis über die verfassungsrechtliche Grenze, Totalkürzungen bei Verstößen und einem Druckregime, das Armutsrisiken für Kinder bewusst in Kauf nimmt. Eine Rentenkommission arbeitet bis Juli Vorschläge aus, die das gesetzliche Rentenniveau absenken und die Alterssicherung stärker in Richtung kapitalgedeckter Privatvorsorge verschieben sollen – ein Modell, das denjenigen nützt, die bereits über hohe Vermögen verfügen, und alle anderen den Schwankungen der Finanzmärkte überlässt. Was diese Bundesregierung als Reformen bezeichnet, ist in Wirklichkeit die schrittweise Erosion des solidarischen Sicherungssystems.
Während die Bundesregierung behauptet, dass die Kosten des Sozialstaats nicht mehr zu stemmen seien, werden die Konsequenzen der Kürzungen für Verarmung und gesellschaftliche Spaltung bis weit in die mittleren Einkommensschichten sorgen und damit unabsehbare Folgekosten produzieren. Das Schleifen von Solidarprinzipien sorgt für Vertrauensverlust in die Gemeinschaft und den Staat.
Damit auseinandersetzen müssen sich die Betroffenen, aber auch Länder und Kommunen. Gerade die Kommunen werden am Ende für die Auswirkungen der Kürzungen geradestehen müssen. Soziale Schieflagen zeigen sich vor Ort und Kürzungen und der Rückzug der Sozialversicherungen und des Bundes aus den sozialen Sicherungssystemen müssen von Kommunen und Ländern aufgefangen werden. Wenn der Bund den Krankenhäusern Geld entzieht, stehen am Ende die Kommunen vor der unmöglichen Entscheidung, ihre kommunalen Kliniken aus dem Kommunalhaushalt zu subventionieren oder zu schließen. Wenn der Bund bei Leistungen „spart“, die verhindern, dass Menschen auf die Grundsicherung angewiesen sind, dann zahlen dafür am Ende die Kommunen. Egal ob Krankenhausfinanzierung, Hilfen zur Pflege oder die Prekarisierung der Jugendhilfe: Länder und Kommunen werden durch die Vorschläge der Bundesregierung vielfach finanziell massiv und einseitig belastet. Dem stellen wir uns entgegen.
Diese Kürzungspolitik endet nicht an den nationalen Grenzen. Auch die Planungen für den EU-Haushalt 2028–2034 setzen falsche Prioritäten: Gelder für sozialen Zusammenhalt, regionale Entwicklung, Armutsbekämpfung und ländliche Räume sollen gekürzt werden, während Aufrüstung und Abschottung Vorrang bekommen. Hinter dem scheinbar steigenden Gesamthaushalt verbirgt sich inflations- und schuldenbereinigt kaum ein Aufwuchs – viel zu wenig angesichts der sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen in Europa. Gleichzeitig werden Länder und Kommunen durch steigende Kofinanzierungsanforderungen zusätzlich unter Druck gesetzt, obwohl viele diese Last schon heute nicht tragen können.
Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbände warnen vor Kürzungen von 25 bis 30 Prozent bei Sozial- und Strukturfonds. Im Agrarbereich droht sogar ein echter Strukturbruch: Laut einer Studie könnten allein in Sachsen die Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe um bis zu 50 Prozent einbrechen – mit dramatischen Folgen insbesondere für Ostdeutschland und ländliche Räume bundesweit. Das sind Einschnitte, die das Wegbrechen ganzer Strukturen bedeuten würden. Die Kritik der Länder verhallt bislang ungehört, die Bundesregierung sieht den Kürzungsplänen tatenlos zu. Die Linke stellt sich dagegen klar an die Seite der Länder sowie der sozialen und demokratischen Träger vor Ort. Denn Investitionen in soziale Infrastruktur, regionale Entwicklung und gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken das Vertrauen in Europa – und setzen wachsender Ungleichheit und Aufrüstungsdruck eine solidarische Alternative entgegen.
Klare Grenzen und klare Alternativen zur Kürzungspolitik
Dieser Angriff auf den Sozialstaat muss jetzt gestoppt werden. Stattdessen braucht es eine solidarische Bürger*innenversicherung, die alle Einkommensarten – einschließlich Kapitalerträge – heranzieht, die Beitragsbemessungsgrenze substanziell auf 15.000 Euro monatlich anhebt, die Dualität von GKV und PKV überwindet und Zuzahlungen vollständig abschafft. Damit ließe sich der Beitragssatz von 17 auf rund 13 Prozent senken, bei gleichzeitiger vollständiger Kostenübernahme für Zahnersatz, Sehhilfen und Hilfsmittel. Wir fordern eine Pflegevollversicherung, die pflegebedingte Eigenanteile vollständig übernimmt, damit Pflegebedürftigkeit aufhört, ein Armutsrisiko zu sein.
Wir fordern die Bundesregierung, die Länder und die kommunalen Spitzenverbände auf, das Arbeitspapier „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ als Grundlage von Verhandlungen zurückzuziehen. Über die Kinder- und Jugendhilfe und die Eingliederungshilfe darf nicht nach Kassenlage entschieden werden. Reformvorschläge müssen nach Fachlichkeit und nach ihren langfristigen sozialen und finanziellen Folgen bewertet werden – nicht nach dem Einsparvolumen. Individuelle Rechtsansprüche von Kindern, Jugendlichen, Familien und Menschen mit Behinderungen dürfen nicht beschnitten, Wunsch- und Wahlrechte nicht ausgehöhlt, präventive Angebote nicht durch billige Standardprogramme ersetzt werden. Verbände, Betroffenenvertretungen und Gewerkschaften müssen von Anfang an beteiligt werden.
Wir fordern außerdem: keine Kürzungen individueller Rechtsansprüche, keine Verschiebung von Kosten auf Kranke, Pflegebedürftige, Familien und Menschen mit Behinderungen, keine sogenannte inklusive Lösung zulasten der Betroffenen, keine Rentenreform, die Altersarmut durch Kapitalmarkt‑Risiken ersetzt.
Sozialstaatliche Reformen müssen Lebenslagen verbessern – nicht Ansprüche verkleinern. Gesundheit, Pflege, Teilhabe und soziale Sicherheit im Alter sind keine Gefälligkeiten des Staates, sondern gesellschaftliche Errungenschaften. Diese Bundesregierung trifft sozialpolitische Grundsatzentscheidungen ohne öffentliche Debatte – und sie tut es, weil sie weiß, dass diese Entscheidungen einer offenen Debatte nicht standhalten würden. Daran werden wir sie im Bundestag, in den Landtagen und im Europaparlament erinnern. Jeden Tag.
Fraktionsvorsitzendenkonferenz, 13. Juni 2026
