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Kleine Anfrage - Drucksache Nr. 21/8777

Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung zur 1. Jugendhilfestrukturreform beinhaltet die Streichung persönlicher Assistenzen zur Eingliederung in den Kitas. Stattdessen sollen im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung die Kitas die notwendigen Ressourcen und Strukturen vorhalten. In der Folge entstehen immense Mehraufwendungen für Kommunen und Träger während sich gleichzeitig die Bedingungen für die auf Unterstützung angewiesenen Kinder nicht zwangsläufig verbessern.

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