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Wahrung des Amtsermittlungsgrundsatzes in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und dem Asylverfahrensrecht

Kleine Anfrage - Drucksache Nr. 21/1158

CDU/CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag zur 21. WP darauf verständigt, im Asylrecht den Amtsermittlungsgrundsatz durch den Beibringungsgrundsatz zu ersetzen. Wir halten dieses Vorhaben für höchst problematisch, da eine solche Umstellung mit europarechtlichen Vorgaben (u. a. Art. 10 Abs. 3 Asylverfahrensrichtlinie und Art. 4 Qualifikationsrichtlinie) sowie mit dem Grundsatz effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 GG kollidieren würde.

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Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 21/1285 vor. Antwort als PDF herunterladen