Herabsenkung der Altersgrenze bei Registrierung von Minderjährigen im EURODAC-System
Am 4.5.2016 legte die Europäische Kommission als Teil der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) einen Änderungsentwurf für das EURODAC-System (Europäische Datenbank zur Speicherung von Fingerabdrücken) vor. Durch die geplanten Änderungen sollen nicht wie bisher nur die Fingerabdrücke der Geflüchteten aufgenommen werden, sondern auch deren persönliche Daten. Weiter soll die bisherige Altersgrenze von 14 auf sechs Jahre herabgesetzt und Sanktionen möglich werden.