Aktuelle Entwicklungen bei der Umsetzung des Betätigungsverbots gegen die PKK
Bei der Umsetzung des seit 1993 bestehenden Betätigungsverbots gegen die Arbeiterpartei Kurdistans PKK deutet sich eine erneute Verschärfung an. So wurden mehrere Aufzüge und eine Newroz-Feier, die der kurdische Dachverband Nav Dem angemeldet hat, verboten. Zudem zeigt sich ein sehr uneinheitlicher Umgang von Justiz- und Innenbehörden der Länder mit Symbolen der an sich legalen syrisch-kurdischen Vereinigungen YPG, YPJ und PYD.
