Umsetzung von Screening- und Grenzverfahren
Seit dem Inkrafttreten des neuen „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS) am 12. Juni 2026 werden auch in Deutschland Asylgrenzverfahren umgesetzt. In diesen Verfahren ist der Zugang zu unabhängiger rechtlicher Beratung durch kurze Fristen und die Unterbringung in (faktischer) Haft stark beschränkt. Mit der Anfrage erkundigen wir uns nach einer ersten Bilanz dieser Verfahren.
