Leistungseinstellungen in sogenannten Dublin-Fällen
Die Ampel schuf eine Neuregelung, nach der Asylsuchende in sogenannten Dublin-Fällen (bei Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaats) keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mehr erhalten sollen. Diese Strategie des "Aushungerns" ist mit EU- und Verfassungsrecht nicht vereinbar, lautete bereits die Kritik im Gesetzgebungsverfahren. In der Praxis kommt es deshalb kaum zu totalen Leistungseinstellungen, zahlreiche Bundesländer und Gerichte halten diese für rechtswidrig.