Zum Hauptinhalt springen

Rede von Aaron Valent am 07.05.2026

Rede von Aaron Valent,

Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf verfolgt ein absolut nachvollziehbares Ziel: Abläufe rund um Immobilienverträge sollen digitalisiert, Verfahren beschleunigt, und die Kommunikation zwischen Notaren, Gerichten, Behörden und der Finanzverwaltung soll vereinfacht werden. Eigentlich erst mal ganz cool. Aber Digitalisierung alleine macht noch keine gute Politik. Denn die entscheidende Frage lautet doch: Wem nützt diese Digitalisierung, und wer bleibt dabei auf der Strecke? Und genau in diesem Punkt schwächelt die Koalition leider immer wieder.

(Beifall bei der Linken)

Die Bundesregierung betrachtet Digitalisierung nämlich vor allem als technisches und organisatorisches Projekt. Sozialen und grundrechtlichen Folgen wird dagegen wenig Berücksichtigung geschenkt. So entsteht schrittweise ein Digital-First-System, das viele Menschen zwar als selbstverständlich erachten und damit auch gut klarkommen, gleichzeitig andere aber auf der Strecke zurücklässt. Gerade ältere Menschen oder Personen ohne sicheren Zugang zu digitaler Infrastruktur dürfen nicht vom Zugang zu rechtlichen Verfahren ausgeschlossen werden. Digitalisierung muss Teilhabe ermöglichen, nicht neue Hürden schaffen.

(Beifall bei der Linken sowie des Abg. Karl Bär [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Aber zurück zum Gesetzentwurf selbst. Ein kritischer Punkt darin ist nämlich der Umgang mit den Daten. Mit dem Gesetzentwurf werden sensible Daten standardisiert und leicht auswertbar gemacht. Das wird wahnsinnig viele Verwaltungsabläufe deutlich beschleunigen. Gleichzeitig entstehen aber neue Risiken für den Datenschutz; denn je stärker Daten zentralisiert werden, desto wichtiger sind klare Regeln zu deren demokratischer Kontrolle.

Gerade im Immobilienbereich geht es immer um persönliche Informationen. Deshalb reicht es eben nicht aus, lediglich auf technische Effizienz zu verweisen. Es braucht verbindliche Schutzmechanismen, Transparenz und klare staatliche Grenzen der Datennutzung.

(Beifall bei der Linken)

Hinzu kommt: Der Gesetzentwurf ist mal wieder eine verpasste Chance. Die Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen könnte genutzt werden, um Transparenz auf Wohnungsmärkten zu verbessern oder kommunale Steuerungsmöglichkeiten zu stärken. Beides passiert nicht.

Meine Damen und Herren, wir sehen die positiven Ansätze dieses Gesetzentwurfs. Die Modernisierung staatlicher Verfahren ist notwendig und absolut richtig. Aber Digitalisierung muss rechtsstaatlich, datenschutzkonform und für uns vor allem sozial ablaufen. Und genau darin bestehen leider mal wieder Zweifel. Deshalb können wir dem Entwurf heute nicht zustimmen und müssen uns enthalten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der Linken)