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Rede von Bodo Ramelow am 24.09.2026

Rede von Bodo Ramelow,

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist wieder so ein Tag, an dem ich auf dieses Parlament stolz bin, ein Tag, an dem wir nicht über parteipolitische Gräben hüpfen, an dem wir nicht im fraktionellen Zwang unterwegs sind, sondern an dem jeder hier von uns als Mensch von seiner Seele und von seinem Gefühl ausgehen muss, um zu klären, in welche Richtung er geht, welche Entscheidung er trifft.

Ich finde es auch sehr gut, dass wir einen zweiten Antrag vorliegen haben. Ich stehe hier als Mitunterzeichner für die Widerspruchsregelung, aber ich habe mit großer Aufmerksamkeit auch den anderen Antrag gelesen und sehe darin denselben Charakter, nämlich das Anliegen, mehr Spenden zu generieren. Ich sehe also nicht, dass wir in unterschiedlichen, gegenläufigen Prozessen unterwegs sind, sondern wir reden und ringen um den Weg. Dafür mein großer Dank – wirklich Dankbarkeit!

Dies ist das zweite Mal; die letzte Sitzung habe ich leiten dürfen – da ging es um die Trisomie-Entscheidung –, und ich muss sagen, diese Leitung hat bei mir viel Nachdenken hinterlassen, weil ich viel gelernt habe von dem, was die Kolleginnen und Kollegen hier vorgetragen haben. So sehe ich es auch in Bezug auf die Organspende, die Organentnahme.

Ich stehe aber auch als Vater hier. Ich habe einen Anruf gekriegt von dem behandelnden Professor unseres Kindes, und der Satz war: Das Leben Ihres Kindes ist nicht mehr am seidenen Faden; es ist ohne Faden. Wir wissen nicht, wie wir es hinbekommen, weil die Knochenmarkspende, die notwendig war, nicht angewachsen ist, sondern es schiefgegangen ist. – Und das ganze Team des Universitätskrankenhauses in Marburg hat sich aufgemacht und man hat gesagt: Es gibt eine Chance, wenn Sie sich ein Medikament spritzen und wir bei Ihnen die Knochenmarkspende entnehmen können, aber nur, wenn Sie sich damit auseinandersetzen. – Diese Spritze wäre in England, woher die Spende kam, die mein Sohn bekommen hat, gar nicht zulässig. Also musste ich überlegen, ob ich mir diese Spritze antue. Jetzt gebe ich auch noch zu, dass ich ein großer Angsthase bin, was Spritzen betrifft. Aber für sein Kind tut man alles.

Und deswegen die Entscheidung, mein Werben jetzt auch bei Ihnen und bei allen, die zuhören: Bitte lassen Sie sich registrieren in der Knochenmarkspenderdatei!

(Beifall bei der Linken, der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der AfD)

Und bitte entscheiden Sie sich! Mein Werben zielt nicht ab – das sage ich ausdrücklich – auf ein Ja zur Organspende. Mein Werben ist: Entscheiden Sie sich!

Und so lese ich beide Vorlagen. Der Unterschied ist nur, dass wir an einer Stelle eine andere Herangehensweise wählen. Ich habe Ihnen erläutert, warum ich persönlich mich von Anfang an für die Widerspruchslösung entschieden habe. Ich bin bekennender Christ, ich weiß, was die Kirchen geschrieben haben: dass wir bedenken mögen, ob man neben Ja und Nein nicht auch noch eine offene Entscheidung treffen könne. Es gibt Länder, die machen das so. Ich finde, darüber muss man reden. Und ich halte es auch nicht für falsch.

Dasselbe hat der Kollege Schwartze gerade erläutert zur Frage der Entscheidungsfähigkeit. Da muss es klar sein, also es darf gar keine Unklarheiten geben, dass man nicht irgendeinen Menschen, der nicht frei entscheiden kann, auf einmal zwingt zu einer Entscheidung, die er oder seine Angehörigen nie treffen würden. Auch den Respekt vor Religionen, die klar sagen: „Blutentnahme, Organentnahme wollen wir nicht!“, diesen Respekt müssen wir haben; und es darf nicht zu einer Stigmatisierung kommen. Das höre ich aber von allen Beteiligten. Deswegen gilt mein Dank allen Kolleginnen und Kollegen.

Ich habe sehr aufmerksam dem Kollegen Castellucci zugehört, als er im Deutschlandfunk vom „Regensburger Modell“ sprach. Ich habe mich dann damit beschäftigt und sage: Ja, er hat recht. Wir müssten viel offensiver diese Fragestellung betrachten, die in Regensburg nach dem Skandal in eine Offensive mündete, die dann zu einer nachhaltigen Verbesserung geführt hat. Deswegen ist unser Gesetzentwurf zur Widerspruchslösung keine alleinige Lösung, sondern wir müssen auch über diesen Aspekt sehr intensiv reden: Was heißt denn das alles für das medizinische Personal?

Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Bitte: Wenn wir uns entscheiden, die Widerspruchsregelung nach der Bearbeitung durch die Ausschüsse anzunehmen, dann bitte auch nachdrücklich all die Bedenken mit aufnehmen und sie nicht aus dem Blickfeld verlieren. Wir treffen eine grundlegende Entscheidung.

Vorhin ist auch die Rede von Bestattungsregeln gewesen. Damit musste ich mich als Ministerpräsident mehrfach beschäftigen. Meine Bitte ist, dass wir nicht so lange warten wie zwischen dem Verbot, eine Leiche zu kremieren, und der Genehmigung, ein Krematorium zu bauen. Es hat 1 093 Jahre gedauert vom Verbot der Kremierung unter Karl dem Großen bis zum ersten Krematorium in Gotha 1878. Bertha von Suttner hat sich deswegen in Thüringen kremieren lassen, weil es bis dahin undenkbar war, dass man eine Leiche kremiert. Ich will das nicht vergleichen; ich bitte nur darum, dass wir nicht 1 093 Jahre warten müssen, bis wir einen anderen Umgang damit haben und den Menschen sagen: Entscheidet euch bitte dann, wenn ihr es könnt! Und wir möchten, dass ihr euch entscheidet. – Deswegen: Ja zur Widerspruchsregelung!

(Beifall bei Abgeordneten der Linken, der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)