Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Schläge mit Treibpaddeln ins Gesicht, Tritte, abgeschnittene Hinterfüße. Erst nach diesen Misshandlungen erfolgt eine Betäubung mit CO2 in einer dunklen Kapsel. Die Schweine schreien, führen einen Erstickungskampf, bis letztlich der Tod eintritt. Mit Verantwortung gegenüber Tieren hat das rein gar nichts zu tun.
(Beifall bei der Linken und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Erst eine Woche ist es her, dass diese heimlich aufgenommenen Aufzeichnungen aus dem Schlachthof in Kellinghusen – wir haben es gehört – publik wurden. Die Einführung der Videoüberwachung in Schlachthöfen am richtigen Ort soll Misshandlungen nun aufdecken und verhindern. Das ist längst überfällig, wie die Aufnahmen aus Kellinghusen zeigen.
(Beifall bei der Linken sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Dass Sie aus der Koalition die kleinen Schlachthöfe von dieser Regelung ausnehmen wollen, ist nicht zu rechtfertigen. 10 Prozent der Schlachttiere rechtfertigen doch wohl eine ordentliche Überwachung. Tiere sind schützenswert, egal wo der Transport sie am Ende hinführt. Tierschutz gilt für alle Tiere.
(Beifall bei der Linken sowie der Abg. Dr. Zoe Mayer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Selbst die Sachverständige des Deutschen Landkreistages folgte in der Anhörung Ihrer Logik nicht. Das Tierschutzgesetz muss für alle Tiere gelten, muss alle Tiere schützen, auch die, die in kleinen Schlachthöfen landen, ohne Wenn und Aber.
(Beifall bei der Linken)
Zum Tierschutz beim Schlachten gehört aber weit mehr. Misshandlungen haben oft strukturelle Ursachen. Die Stichwörter sind hier „Akkordarbeit“ – das wurde schon gesagt – und „fehlende Tarifbindung“. Aber auch die Durchsetzung des Tierschutzes muss den Veterinären möglich sein. Praktikable, klar formulierte Regeln und Definitionen werden immer wieder gefordert. Die AVV, die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes, die helfen könnte, ist nach wie vor hoffnungslos überaltert. Hier muss endlich was passieren.
(Beifall bei der Linken sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Meine Damen und Herren Koalitionäre, heute geht es aber auch um das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz, das Sie mit einem Änderungsantrag durch die Hintertür wieder einmal verschieben. Ich fordere: Nutzen Sie die zusätzliche Zeit nicht, um Ihre sichtbare Verweigerungshaltung zu manifestieren,
(Christina Stumpp [CDU/CSU]: Das stimmt doch nicht!)
sondern um nachzubessern! Denn eine Haltungsform wie „Stall“, in der Tiere sich kaum bewegen können, gehört nicht gekennzeichnet, sondern verboten.
(Beifall bei der Linken sowie der Abg. Dr. Zoe Mayer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Erweitern Sie die erfassten Tierarten! Erfassen Sie den gesamten Lebenszyklus der Tiere! Dann wäre es wirklich ein transparentes Gesetz und würde für mehr Verbraucherinformation sorgen.
Ein Blick in unseren Antrag zeigt, welche Änderungen im Tierschutzgesetz tatsächlich noch nötig sind, um Tiere wirksam zu schützen. Wir sprechen immer wieder über Tierwohl und Tiergesundheit; aber eine Vielzahl insbesondere auch landwirtschaftlich genutzter Tiere kommt schon krank auf die Welt. Beenden Sie endlich die Qualzucht! Beenden Sie die unhaltbaren Transporte in Tierschutzhochrisikostaaten! Beenden Sie die Anbindehaltung! Regeln Sie endlich den Onlinehandel! Regeln Sie die Tierversuche! Die Liste könnte noch länger sein. Aber fangen Sie endlich damit an!
(Beifall bei der Linken sowie der Abg. Dr. Zoe Mayer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

