Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf enthält Regelungen, die dafür sorgen sollen, dass Produkte länger halten, sich leichter reparieren lassen und möglichst sogar vollständig wiederverwertet werden können. Bisher ist das vor allem für Produkte geschehen, die Energie verbrauchen wie Computer, Fernsehgeräte; Helmut Kleebank hat sie hier aufgeführt. Jetzt wird dieser Bereich ausgeweitet, und das ist gut so. Im Kern geht es darum, eine Kreislaufwirtschaft sicherzustellen, in der wir möglichst viele, am besten alle Rohstoffe weitgehend wiederverwenden können. Chinesische Konzerne streben Recyclingquoten oberhalb von 90 Prozent an. Der AfD fällt zu diesem Thema nur der müde Vorwurf ein, das sei alles zu viel Bürokratie. So viel zu dem geistigen Horizont dieser Truppe.
(Beifall bei der Linken – Zuruf des Abg. Mathias Weiser [AfD])
Konkrete Anforderungen für die Produktgruppen müssen noch ausgearbeitet werden. Dabei geht es schon um etwas dröge Fragen: Welche Stoffe sind enthalten? Wie kann das Produkt am Ende seiner Nutzung wieder zerlegt und seine Bestandteile neu genutzt werden? Und schließlich auch: Wie wurde es hergestellt, mit welcher Energie, mit welchen Auswirkungen für Luft, Wasser und Boden? Das zu wissen und bei der Wiederverwertung nutzen zu können, ist wesentlich.
Was fehlt, ist allerdings die Sorge darum, dass die so neu produzierten Produkte dann auch in den Wirtschaftskreislauf eingeführt werden. Hier könnte die öffentliche Beschaffung eine wesentliche Rolle spielen. Produkte sollten nicht nur nach dem günstigsten Preis ausgewählt werden, sondern auch nach ihrer Kreislauffähigkeit. Wartungskosten, Reparaturkosten, Rückführungskosten und Restwerte müssen ebenso in die Beschaffungsentscheidungen einbezogen werden. Und wo es bereits kreislauffähige, marktreife Alternativen gibt – Möbel, Textilien, Bauprodukte –, sollte man mit Beschaffungsquoten die Durchsetzung am Markt beschleunigen.
(Dr. Götz Frömming [AfD]: Die DDR lässt grüßen!)
Bedauerlich ist auch, dass der Gesetzentwurf keine Gleichbehandlung von fachlich geeigneten Reparaturbetrieben außerhalb der Handwerksordnung – über die Reparaturcafés wurde schon geredet – mit solchen innerhalb der Handwerksordnung sicherstellt, sondern dies dem Ermessen der Hersteller überlässt. Das wollen wir gerne ändern.
Für das Votum meiner Fraktion ist der bereits angesprochene vollständig sachfremde Änderungsantrag entscheidend, den die Koalition noch beigelegt hat. Dieser enthält einen Vorgriff auf die von der Koalition geplante Abschaffung der Pflicht, beim Bau neuer Heizungen mindestens 65 Prozent der Wärme nachhaltig zu erzeugen. Das halten wir für falsch; die Debatte darüber haben wir heute Morgen geführt. Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf ab.
(Beifall bei der Linken)

