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Bundesregierung verstößt gegen Artikel 11 des UN-Sozialpakts!

Rede von Katrin Fey,

Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer/-innen auf der Tribüne! Lassen Sie uns konkret über das Menschenrecht auf Nahrung sprechen. Hilfsorganisationen warnen aktuell wieder vor einer neuen Verschärfung der Ernährungslage in Gaza. Die Geberländer müssen ihrer humanitären und menschenrechtlichen Verantwortung endlich gerecht werden. Menschen brauchen dringend sicheren und ungehinderten Zugang zu ausreichender Nahrung.

(Beifall bei der Linken)

Das Recht auf Nahrung beginnt nicht erst an internationalen Grenzen. Es gilt auch hier – etwa für die Kinder bedürftiger Familien. Nur, was unternimmt die Bundesregierung? Sie, Herr Merz und Herr Wadephul – alle in Abwesenheit –, interessieren sich für Menschenrechte besonders, wenn Sie sich als globale Lehrmeister aufspielen können. Aber das eigene Recht menschenrechtskonform ausgestalten, den Kühlschrank aller füllen? Das ist definitiv nicht Ihr Anspruch. Das gilt für die aktuelle Regierung, aber auch für Ihre Vorgänger.

Im vorliegenden 16. Menschenrechtsbericht lobt sich die Ampelregierung selbst für ihr Engagement für angemessene Ernährung, also ihr internationales Engagement. Die aktuelle Bundesregierung freut sich über Fortschritte bei der Umsetzung des UN-Sozialpakts. Über das Inland spricht sie dabei nicht, und da muss sie ran. Das muss geändert werden!

(Beifall bei der Linken)

Gremien im In- und Ausland wie der UN-Sozialausschuss und der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz, der die Regierung berät, sie alle erklären Bundesregierungen seit Jahren, dass mit ihren Sozialleistungen eine gesunde Ernährung nicht zu bezahlen ist. Und seit unfassbaren 16 Jahren ignorieren deutsche Regierungen das absolut schmerzfrei. Wir sagen: Dagegen wehren wir uns!

(Beifall bei der Linken)

Ernährungsmangel unter Sozialleistungsbeziehenden ist in Deutschland keine Naturgewalt; er ist eine politische Entscheidung. Also hören Sie auf mit dem Eigenlob!

Ihre Bemessung des Existenzminimums macht den Mangel zum Maßstab. Sie verletzen vor allem Kinder und Jugendliche in ihrem Menschenrecht auf angemessene Nahrung. Für diese reicht der Regelsatz nämlich vorne und hinten nicht.

Deutschland verstößt – Sie verstoßen – gegen Artikel 11 des UN-Sozialpakts. Der garantiert das Recht auf Nahrung und – zuhören! ganz wesentlich – damit auch auf Sozialleistungen, mit denen Menschen die für eine gesunde Ernährung nötigen Lebensmittel kaufen können. Lesen Sie das einfach mal in unserem Antrag nach, in dem es im Übrigen nicht um Stellen geht und auch nicht um 2,1 Millionen Euro. Sie haben den Antrag anscheinend nicht gelesen, Herr Krah.

Erheben Sie endlich, liebe Regierung, die tatsächlichen Kosten gesunder Ernährung, berücksichtigen Sie diese in den Regelsätzen, und verankern Sie soziale Menschenrechte im deutschen Recht. Denn Menschenwürde gilt an jedem Küchentisch!

Danke schön.

(Beifall bei der Linken)