„Das Antidiskriminierungsgesetz bedarf grundlegender Reformen. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf kommt dem bei Weitem nicht nach, wie auch die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman zu Recht kritisiert hat“, sagt Maik Brückner, Sprecher für Queerpolitik der Fraktion Die Linke im Bundestag, zum Gesetzentwurf zum Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG). Brückner weiter:
„Ohne ein Verbandsklagerecht für die Antidiskriminierungsstelle und eine längere Klagefrist für Betroffene bleibt das AGG ein zahnloser Tiger. Von Diskriminierung Betroffene müssen sich wehren können: Essentiell ist, dass die Beratungsstrukturen zum AGG erhalten und ausgebaut werden, denn Betroffene wissen sonst oft gar nicht, wie sie ihre Rechte geltend machen können. Der Schutz vor Diskriminierung muss außerdem für öffentliche Stellen wie Ämter, Polizei und Justiz gelten, denn dort kommt es immer wieder zu Diskriminierungen und Racial Profiling. Als Linke fordern wir darüber hinaus weitere Diskriminierungsmerkmale wie sozialer Status, chronische Erkrankung oder geschlechtliche Identität ins Gesetz aufzunehmen, um Schutzlücken zu schließen.“
