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Gewalt gegen Frauen

Themenpapiere der Fraktion

Gewalt gegen Frauen ist kein Randphänomen und beschreibt keine Einzelfälle privater Konflikte. Sie ist geschlechtsspezifische Gewalt: Frauen und Mädchen erfahren sie, weil sie Frauen und Mädchen sind. Gewalt gegen Frauen hat viele Erscheinungsformen: sie kann körperliche, sexualisierte, psychische, digitale oder ökonomische Gewalt sein. Gewaltformen können sich überschneiden und gemeinsam ein Muster aus Kontrolle, Einschüchterung und Einschränkung von Selbstbestimmung bilden.

Für das Jahr 2024 weist das Bundeslagebild des Bundeskriminalamts 187.128 Frauen als Opfer häuslicher Gewalt aus, ein Anstieg um 3,5 Prozent. Rund 80 Prozent der Opfer von Partnerschaftsgewalt sind weiblich, während unter den Tatverdächtigen Männer mit 77,7 Prozent deutlich überrepräsentiert sind. Hinzu kommen 53.451 Frauen als Opfer von Sexualstraftaten, 18.224 Frauen als Opfer digitaler Gewalt wie Nötigung, Bedrohung und Stalking sowie 593 Frauen als Opfer von Menschenhandel zum Zweck sexueller Ausbeutung. 132 Frauen wurden 2024 durch Partnerschaftsgewalt getötet. Das Dunkelfeld liegt deutlich darüber: Häusliche Gewalt geschieht hinter verschlossenen Türen, viele Taten werden aus Angst, Scham oder Abhängigkeit nie angezeigt. Gewalt gegenüber Frauen, allem voran im häuslichen Bereich, ist noch immer ein großes Problem in Deutschland und somit auch ein wesentlicher Faktor bei der Verhinderung der Gleichstellung der Geschlechter.

Diese Gewalt ist Ausdruck historisch gewachsener ungleicher Machtverhältnisse zwischen Männern und Frauen. Sie beruht auf ökonomischen Abhängigkeiten, geschlechterstereotypen Rollenzuschreibungen und einer bis heute fortwirkenden Tabuisierung von Gewalt im Privaten. Wer weniger verdient, wer wegen Sorgearbeit beruflich zurücksteckt, wer keine eigene Wohnung finden kann, wer von einem eheabhängigen Aufenthaltstitel abhängt, kann sich einer gewaltvollen Beziehung schwerer entziehen. Gewalt bildet ein Kontinuum – vom sexistischen Übergriff über Kontrolle und Bedrohung bis zur Tötung. Femizide stehen an dessen tödlichem Ende, meist nach einer langen Vorgeschichte bekannter Warnsignale.

Es ist nicht zuletzt das im Grundgesetz verankerte Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, das die staatliche Schutzpflicht begründet. Sowohl durch das Grundgesetz als auch durch internationale Abkommen wie zum Beispiel die Istanbul-Konvention muss der Staat dafür Sorge tragen, Frauen vor Gewalt zu schützen, tut es aber nicht genügend. Weder stellt er ausreichende Gelder für vielfältige Präventionsprogramme, noch für eine ausreichende Zahl von Beratungsstellen und Frauenhäuser, noch für deren bedarfsgerechte Ausstattung zur Verfügung. Der Staat ist verpflichtet zu schützen. Das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit begründet eine staatliche Schutzpflicht, die Istanbul-Konvention konkretisiert sie völkerrechtlich verbindlich. In Kraft ist die Konvention seit dem 1. Februar 2018 – umgesetzt ist sie bis heute nicht.

Die Datenlage bleibt lückenhaft: Es fehlen einheitliche Erfassungskriterien, Tatmotive werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht erhoben, verlässliche Zahlen zu digitaler Gewalt und zum Dunkelfeld gibt kaum oder nur in Ansätzen. Und die Hilfestruktur ist chronisch unterfinanziert: Rund 400 Frauenhäusern mit etwa 7.700 Plätzen steht ein Bedarf gegenüber, der Fachleuten zufolge mindestens 14.400 zusätzliche Plätze erfordert. Tausende Frauen werden Jahr für Jahr aus Platzmangel abgewiesen. Ein großer Teil der Häuser wird weiterhin über freiwillige Leistungen und Tagessätze finanziert, bei denen die Kosten auf die Bewohnerinnen umgelegt werden. Frauen mit eigenem Einkommen, Studentinnen, Schülerinnen und Frauen ohne Papiere müssen ihren Schutz faktisch selbst bezahlen.

Das Gewalthilfegesetz war ein Fortschritt – aber ein halber. Erstmals ist bundesgesetzlich ein kostenfreier Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung verankert, der Bund beteiligt sich von 2027 bis 2036 mit 2,6 Milliarden Euro. Der Rechtsanspruch greift jedoch erst am 1. Januar 2032. Jedes Jahr Verzögerung kann Leben kosten. Zudem schließt das Gesetz in seiner beschlossenen Fassung trans und nicht-binäre Personen sowie Frauen mit prekärem Aufenthaltsstatus und Asylbewerberinnen aus, und die zugesagten Mittel decken die Kosten eines bedarfsgerecht ausgebauten Hilfesystems bei Weitem nicht. Die Fraktion Die Linke hat dem Gesetz zugestimmt, weil es die Finanzierung überhaupt erst auf eine gesetzliche Grundlage stellt – und zugleich klargemacht: Schutz vor Gewalt darf nicht von Geschlechtsidentität, Aufenthaltsstatus, Einkommen oder Wohnort abhängen, und er darf nicht sieben Jahre auf sich warten lassen. Nötig ist statt isolierter Einzelmaßnahmen eine ressortübergreifende, über Legislaturperioden hinweg verbindliche Gesamtstrategie unter kontinuierlicher Einbeziehung der Zivilgesellschaft.

Ein zentraler Punkt bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in Deutschland liegt mit darin, dass der Bund sich seit Jahrzehnten aus der Verantwortung zieht und regional sehr unterschiedliche Finanzierungsregelungen bestehen. Nur ein geringer Teil bestehenden Frauenhäuser ist pauschal finanziert. Der weit größere Anteil der Frauenhäuser wird durch freiwillige Leistungen von Ländern und Kommunen (abhängig von der jeweiligen Regierung und Haushaltslage), Eigenmittel der Träger (z. B. Spenden) und – teils auch ausschließlich – aus sogenannten Tagessätzen finanziert. Die Finanzierung muss dauerhaft abgesichert werden!

Aber nicht nur die Anzahl der Frauenhäuser ist ein Problem, sondern auch die Ausstattung entspricht nicht dem Bedarf: Für Frauen mit Behinderung gibt es nur sehr wenige ausreichend barrierefreie Einrichtungen zu finden. Dabei sind sie eine besonders vulnerable Gruppe. Neuere Studien belegen, dass die Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen und Beeinträchtigen noch weit größer ist als in der Durchschnittsbevölkerung. Neben einer direkten personalen Gewalt sind sie den vielfältigsten Formen von Diskriminierung sowie von struktureller Gewalt betroffen. Diese erfolgt sowohl in Privathaushalten wie in Einrichtungen.

Wir fordern:

  • Die vollständige und konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention
  • Das Vorziehen des Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung – sofort statt erst 2032 – und seine Öffnung für alle Betroffenen unabhängig von Geschlechtsidentität und Aufenthaltsstatus
  • Eine bundeseinheitliche Pauschalfinanzierung von Frauenhäusern, Frauenberatungsstellen und Notrufen mit dauerhafter Beteiligung des Bundes: Schutz darf keine freiwillige Leistung und keine Frage von Tagessätzen sein
  • Ausreichend Frauenhausplätze, barrierefrei ausgestattet und flächendeckend verfügbar, auch im ländlichen Raum
  • Ein eigenständiges, vom gewalttätigen Partner unabhängiges Aufenthaltsrecht für gewaltbetroffene Frauen
  • Gewaltschutz als oberste Priorität bei Entscheidungen zum Sorge- und Umgangsrecht: Gewalt gegen die Mutter gefährdet das Kindeswohl
  • Verbindliche Fortbildungen und Sensibilisierung für Polizei, Justiz, Behörden und medizinisches Personal, auch zu digitaler Gewalt
  • Alternative Erstanlaufstellen jenseits der Polizei in Trägerschaft von Nichtregierungsorganisationen, verlässlich finanziert
  • Flächendeckende Täterarbeit und Präventionsprogramme sowie frühzeitige Bildungsarbeit gegen Sexismus und Rollenstereotype
  • Eine verlässliche Datengrundlage mit einheitlichen Erfassungskriterien und regelmäßigen Dunkelfeldstudien
  • Die Bekämpfung von Menschenhandel ohne Kriminalisierung und Stigmatisierung der Betroffenen – ein sicherer, eigenständiger Aufenthaltsstatus schützt Opfer und entzieht Tätern ihr Druckmittel