Die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steigen seit Jahren stärker als die Einnahmen. Die Gesundheitsminister Spahn und Lauterbach haben die Kassen gezwungen sämtliche Rücklagen aufzubrauchen. Daher haben die Kassen nur noch die Möglichkeit, die Beitragssätze zu erhöhen, um die steigenden Ausgaben zu finanzieren. Die Regierung steht also unter massivem Handlungsdruck. Doch statt längst überfällige Reformen gleich nach der Wahl anzugehen, vertrödelte sie mit dem Einsetzen einer Kommission und Überbrückungsdarlehen teuer Zeit. Die Kommission sollte Reformvorschläge erarbeiten, obwohl alle Möglichkeiten seit Langem bekannt sind. Schlimmer noch: Die Regierung verbot der Kommission, sich mit Maßnahmen zur gerechteren Finanzierung in Richtung einer Bürger*innenversicherung auseinanderzusetzen. Das heißt, weder die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze samt Versicherungspflichtgrenze, noch die Einbeziehung von Kapitaleinkommen und schon gar nicht die Einbeziehung der Privatversicherung wurden diskutiert – obwohl das echte Lösungen wären und es dafür eine breite Mehrheit in der Bevölkerung gibt.
Der erste Bericht der FinanzKommission Gesundheit (FKG) schlägt insgesamt 66 Empfehlungen mit einer Gesamtfinanzwirkung in Höhe von 42,3 Mrd. € für das Jahr 2027 und 63,9 Mrd. € im Jahr 2030 vor. Der Fokus liegt auf einer Begrenzung der Ausgaben, die sogenannte „einnahmeorientierte Ausgabenpolitik“. Viele dieser Vorschläge bedeuten vor allem: Kürzungen bei den Beschäftigten im Gesundheitswesen und höhere private Kosten für Patient*innen.
Direkt im Anschluss hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf vorgelegt und auch im Kabinett beschlossen, mit dem sie einen Großteil der Kommissionsvorschläge übernehmen.
Mit dem geplanten Maßnahmenpaket erwartet das BMG für 2027 Einsparungen von 16,3 Mrd. Euro und für 2030 von 38,1 Mrd. Euro in der GKV. Diese Einsparungen treffen die verschiedenen Akteure jedoch nicht im gleichen Maße.
Einsparungen im Krankenhausbereich
Im Krankenhausbereich plant die Bundesregierung tiefgreifende Einschnitte: Das Finazierungsprobem wird nicht gelöst, sondern von den Krankenkassen auf die Krankenhäuser geschoben. Die Einnahmen der Krankenhäuser sollen jetzt nur noch so stark wachsen wie die Beitragszahlungen der Versicherten – und sogar noch mit einem Prozent Abschlag! Tarifsteigerungen sollen künftig nicht mehr vollständig finanziert werden.
Diese Maßnahmen bedeuten einen massiven zusätzlichen Kostendruck auf die Krankenhäuser, in einem System, das bereits jetzt an vielen Stellen am Limitarbeitet. Kliniken stehen finanziell so stark unter Druck wie selten zuvor, Personal fehlt, die Arbeitsbedingungen sind extrem belastet. Die Aufhebung der Tarifbindung macht bisherige Errungenschaften für faire Löhne zunichte.
Seit der Einführung des Pflegebudgets hat ein dringend notwendiger Personalaufwuchs in der Pflege stattgefunden. Es gab Entlastungstarifverträge, die festgelgt haben, dass ausreichend Personal für die Patient*innen da ist. Mit der geplanten Deckelung wäre die Phase des Personalaufbaus schlagartig beendet. Das wird den Druck auf das Personal massiv erhöhen, den Pflegenotstand zurückkehren lassen noch bevor er richtig beendet ist und so die Patient*innensicherheit gefährden.
Die geplanten Maßnahmen bedeuten außerdem eine kalte Strukturreform der Krankenhauslandschaft. Den Kliniken in sehr schwieriger wirtschaftlicher Lage noch mehr Mittel zu streichen wird zwangsläufig zu Schließungen führen – egal, ob die Krankenhäuser dringend gebraucht werden oder nicht. Letztlich geht das direkt zulasten der Patient*innen.
Einsparungen im Arzneimittelbereich
Arzneimittel gehören zu den größten Ausgabenposten der GKV, und die Kosten steigen seit Jahren stark - nicht in erster Linie durch mehr Verschreibungen, sondern vor allem durch steigende Preise bei neuen, patentgeschützten Medikamenten. Diese machen nur etwa 7 % der abgegebenen Packungen aus, verursachen aber rund 54 % der Ausgaben.
Vor diesem Hintergrund sind die arzneimittelpolitischen Maßnahmen des Gesetzentwurfs absolut unzureichend. Die Regierung hat das Gesetz zugunsten der Industrie verfasst. Der Herstellerabschlag fällt mit 7 % nur halb so hoch aus wie empfohlen. Gleichzeitig sollen wirksame Preissteuerungsinstrumente wie die AMNOG-Leitplanken und der Kombinationsabschlag abgeschafft werden. Ohne ist zu erwarten, dass Preise weiter steigen, auch für Arzneimittel ohne nachgewiesenen Zusatznutzen.
Auch die Abschaffung des Orphan-Drug-Privilegs hat es nicht ins Gesetz geschafft. Dabei steigen die Kosten in diesem Bereich besonders stark. Ohne eine reguläre Nutzenbewertung kann nicht sichergestellt werden, dass Preise in einem angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen stehen.
Der Gesetzentwurf nutzt vorhandene Einsparpotenziale nicht und schwächt bestehende Steuerungsinstrumente. Es wird Rücksicht auf die Interessen der Pharmaindustrie genommen zu Lasten der Versicherten und Patient*innen.
Einsparungen in der ambulanten Versorgung
Auch im niedergelassenen Bereich setzt die Bundesregierung vor allem auf eines: Deckelung, Begrenzung und zusätzlichen Kostendruck. Statt die ambulante Versorgung strukturell zu stärken, werden zentrale Leistungen und Vergütungen systematisch gedeckelt – unabhängig davon, wie sich der tatsächliche Bedarf entwickelt. Damit wird ein Grundprinzip der Versorgung infrage gestellt: dass sich medizinische Leistungen am Bedarf der Patient*innen orientieren und nicht an starren Kostenvorgaben.
Konkret bedeutet das:
Mehr Leistungen werden budgetiert, Mengensteigerungen sanktioniert
Zuschläge gestrichen – etwa für Terminvermittlung, psychotherapeutische Kurzzeitbehandlungen oder wichtige Beratungsleistungen
längere Wartezeiten, weniger Termine und zusätzliche Belastungen für das Personal als direkte Folge
Insbesondere in der Psychotherapie drohen durch die Rebudgetierung massive Kürzungen von 25 bis 30 Prozent der Behandlungsstunden. Gerade diejenigen, die Hilfe dringend benötigen, werden sie nicht mehr bekommen. Ihnen bleibt in vielen Fällen nur die stationäre Behandlung – billiger wird das nicht!
Die Versorgung mit Hilfsmitteln (z.B. Inkontinenzartikel, Hörgeräten, Rollstühlen etc.) droht noch komplizierter und teurer zu werden. Es werden neue Festbetragsgruppen eingerichtet und das droht für die Patient:innen auf massiv steigende Eigenbeteiligungen hinaus zu laufen.
Statt gezielt dort anzusetzen, wo Kosten tatsächlich entstehen, wird der Rotstift breit angesetzt. Damit wird nicht nur die Versorgung geschwächt, sondern auch das Vertrauen ins Gesundheitssystem untergraben – zulasten der Patient*innen und derjenigen, die tagtäglich die Versorgung sicherstellen.
Einsparungen auf Kosten der Patient*innen und der Versicherten
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist ein Paradebeispiel politischer Irreführung. Die Regierung behauptet, Lasten würden halbwegs gleichmäßig verteilt. Das Gegenteil ist der Fall: Versicherte und Patient*innen werden nach Einführung aller Maßnahmen jährlich faktisch 5,6 Milliarden Euro mehr belastet - Arbeitgeber nur mit 3,3 Milliarden Euro. Gleichzeitig werden bei den Leistungserbringern Einsparungen bis zu 28,7 Milliarden Euro durchgesetzt – mit wie zuvor beschriebenen absehbaren Folgen für die Versorgungsqualität.
Für Versicherte und Patient*innen bedeutet das konkret:
Zuzahlungen für Medikamente, Heilmittel und Pflege sollen erhöht werden - schon heute verzichten Patient*innen auf Leistungen, weil sie die privaten Kosten nicht stemmen können.
Leistungen werden gekürzt, etwa Zuschüsse beim Zahnersatz.
Direkte Beitragserhöhungen: Die Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartner*innen bedeutet für viele Haushalte eine zusätzliche Belastung von 2,5 Prozent.
Erschwerter Zugang zu Leistungen, etwa durch verkürzte Fristen oder verpflichtende Zweitmeinungsverfahren. Auch der Zugang zum Krankengeld wird schwieriger.
Besonders hart trifft das diejenigen, die ohnehin schon wenig haben oder krank sind. Höhere Zuzahlungen, gekürzte Leistungen und zusätzliche Beiträge verschärfen soziale Ungleichheit und gefährden den Zugang zur Versorgung. Gleichzeitig bleibt die zentrale Ungerechtigkeit bestehen: Sehr hohe Einkommen werden weiterhin geschont oder entziehen sich der solidarischen Finanzierung komplett, indem sie sich privat versichern lassen.
Einsparungen auf Kosten der Arbeitgeber
Zwar sind auch bei den Arbeitgebern zusätzliche Belastungen vorgesehen, etwa durch die Anhebung der Beiträge für geringfügig Beschäftigte und die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze. Beides Maßnahmen, die wir grundsätzlich begrüßen.
Doch diese Mehrbelastung von 3,3 Milliarden Euro steht in keinem Verhältnis zu dem, was gleichzeitig auf Versicherte und Patient*innen zukommt. Während sie mit rund 5,6 Milliarden Euro zusätzlich belastet werden. Von einer paritätischen Finanzierung kann hier keine Rede sein. Diese Unverhältnismäßigkeit ist ungerecht und politisch gewollt. Sie zeigt deutlich, wessen Interessen diese Reform schützt, und wer am Ende die Hauptlast trägt. Zudem ist die Belastung durch die Beitragsbemessungsgrenze eigentlich keine: Denn so wird durch die dadurch erfolgende Begrenzung der Beitragssätze strenggenommen nur umverteilt: Arbeitgeber mit gutverdienenden Beschäftigten zahlen ein wenig mehr, Arbeitgeber mit niedrig oder durchschnittlich verdienenden Beschäftigten zahlen weniger als ohne diese Maßnahme. Das kann sich sogar innerhalb eines Betriebes die Waage halten. Dennoch wird das von Arbeitgeber- und Regierungsseite als ein großes Opfer der Arbeitgeber dargestellt – um Kürzungen bei den Versicherten und in der Versorgung zu legitimieren!
Beteiligung durch den Bund
Der Bund will künftig in die kostendeckende Finanzierung für die Beziehenden von Grundsicherungsgeld einsteigen, gibt dafür 250 Mio. Euro und reduziert gleichzeitig den allgemeinen Steuerzuschuss um das Achtfache, um 2 Milliarden Euro. Absurder geht es nicht!
Gleichzeitig will die Bundesregierung Konsumsteuern auf Alkohol, Tabak und Zucker erhöhen, um ihren Haushalt zu retten, nicht ernsthaft zur Prävention. Echte Präventionspolitik hat nicht das Ziel, Mehreinnahmen zu generieren, sondern gesundheitsschädlichen Konsum wirksam zu reduzieren. Dafür braucht es konsequente Werbeverbote und die Verkaufsbeschränkungen. Wer Prävention ernst meint, muss Fehlanreize im System beseitigen, statt das Leben für viele Menschen teurer zu machen. Zumindest muss es an anderer Stelle billiger werden, z.B. bei Lebensmitteln.
Was fehlt: Vermisste Maßnahmen
Der aktuelle Gesetzentwurf greift wichtige Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit nicht auf. Vor allem fehlt die sofortige ausreichende Finanzierung der Gesundheitskosten für Menschen im Bürgergeld.
Obwohl angekündigt wurde, dass es keine Denkverbote geben soll, waren wichtige Maßnahmen von Anfang an ausgeschlossen:
Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze bei gleichzeitiger Abschaffung der Versicherungspflichtgrenze
Ausweitung der Beitragsbemessung auf alle Einkommensarten, wie Einnahmen aus Vermietung und Kapitalanlagen
Einbeziehung der bislang privat Versicherten in das solidarische System
Eine solidarische Gesundheitsversicherung, bei der starke Schultern mehr tragen als schwache, hat gesellschaftlich eine Mehrheit. Die Bundesregierung macht jedoch Politik für Einzelinteressen der Reichen und Konzerne. Die Reform zielt vor allem darauf ab, Arbeitgeber zu entlasten, und zwar auf Kosten der Versicherten und Patient*innen.
