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Zivilklausel

Themenpapiere der Gruppe

Zivilklauseln in den Grundordnungen bzw. Satzungen von Hochschulen, in einem zu schaffenden Bundesforschungsgesetz oder in den Landeshochschulgesetzen sollen eine ausschließlich friedliche und zivile Forschung und Lehre an Hochschulen und öffentlichen Forschungseinrichtungen gewährleisten.

In Deutschland begann die Einführung von Zivilklauseln nach dem Zweiten Weltkrieg. Später rückte der Beitrag der Wissenschaft zur Aufrüstung im Kalten Krieg in den Fokus der Friedensbewegung. Zahlreiche kritische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler organisierten sich, um der Frage der Verantwortung der Wissenschaft für den Frieden mehr Gewicht zu verleihen, und engagierten sich zum Beispiel für weltweite Atomwaffenabrüstung.

Seit einigen Jahren ist wieder eine Bewegung erstarkt, die sich gegen die wachsende Indienstnahme ziviler, öffentlicher Forschungseinrichtungen durch Rüstungsindustrie und militärische Einrichtungen wendet. Das erscheint angesichts der Aufrüstungspläne der Bundesregierung auch notwendig: Allein von 2016 auf 2021 verdoppelten sich die Ausgaben des Bundesministeriums für Verteidigung (BMVg) für „Wehrforschung, Entwicklung und Erprobung“ auf 1,5 Milliarden Euro. Die Bundeswehr versucht verstärkt, Hochschulen als Kooperationspartner zu gewinnen. So wurde beispielsweise 2016ein Kooperationsvertrag zwischen der Armee und der Hochschule Bremen öffentlich, welcher der Bundeswehr zehn Studienplätze im dualen Frauenstudiengang Informatik garantiert, wofür die Hochschule Bremen bis zu 120.000 Euro kassiert. Die Hochschule Bremen verstößt damit gegen die Zivilklauseln in der eigenen Satzung sowie im Bremer Hochschulgesetz und begründet das mit dem Friedensauftrag der Bundeswehr.

Die aus öffentlichen Geldern finanzierte Rüstungsforschung steht der im Grundgesetz verankerten Verpflichtung Deutschlands, „dem Frieden der Welt zu dienen“, entgegen. Geheimhaltung nimmt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Möglichkeit, Sinn und Zweck von Forschungsvorhaben zu diskutieren und eigene ethische Entscheidungen zu treffen. Studierende wissen häufig nicht um militärisch relevante Einflüsse auf die Lehre.

Die Fraktion DIE LINKE im Bundestag setzt sich für die Freiheit von militärischer Einflussnahme und Nutzung in zivilen Forschungs- und Lehranstalten ein und steht an der Seite der bundesweit inzwischen knapp 200 Studierendenvertretungen, Initiativen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Gewerkschaftsgruppen und Friedensinitiativen, die für die Absicherung der zivilen Ausrichtung von Forschung und Lehre und damit für Zivilklauseln kämpfen.

Deshalb fordert die Fraktion DIE LINKE von der Bundesregierung

  • sich gemeinsam mit den Ländern dafür einzusetzen, Zivilklauseln in den Regelwerken für Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu verankern,
  • auf die Erstellung eines Kodex für zivile Forschung und Lehre hinzuwirken, der beispielsweise Leitlinien zur Auswahl der Drittmittelgeber, zu Stellenbesetzungen und zu angemessener Beteiligung der Gremien der wissenschaftlichen Selbstverwaltung enthält,
  • ihre Vergabepraxis im Rahmen der öffentlichen Projektförderung an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in diesem Sinne zu ändern,
  • durch die Ausfinanzierung der Hochschulen deren wissenschaftliche Unabhängigkeit zu gewährleisten und ihnen den Druck zu nehmen, Fördermittel von fragwürdigen Institutionen einzuwerben.

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