Versorgung von transgeschlechtlichen und nichtbinären Menschen sicherstellen
Transgeschlechtliche und nichtbinäre Menschen haben ein Recht auf Entfaltung ihrer Persönlichkeit und Gesundheit. Die dafür notwendige körpermodifizierende Behandlung muss deshalb selbstverständlicher Teil der Gesundheitsversorgung werden. Wir wollen dafür einen konkreten Behandlungsanspruch ins Sozialgesetzbuch schreiben. Nur so kann für die Betroffenen, aber auch für die behandelnden Ärzt*innen Rechtssicherheit hergestellt werden.
