Gemeinschaftsaufgabe „Kommunale Klimaanpassung, Hitzeschutz und kommunaler Klimaschutz“ im Grundgesetz verankern
Eine neue Gemeinschaftsaufgabe muss im Grundgesetz verankert werden, damit der Bund die
unterfinanzierten Kommunen besser finanziell unterstützen kann und ein gemeinsames
Vorgehen von Bund, Ländern und Kommunen in den Bereichen kommunale Klimaanpassung, kommunalen Klimaschutz und Hitzeschutz besser koordiniert werden kann. Das schützt Menschenleben, die menschliche Gesundheit, das Klima und nützt der Natur.
