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Organspenden: Aufklärung ist der Schlüssel zur Spendenbereitschaft

Rede von Ates Gürpinar,

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Für mich persönlich ist klar: Es kann alles raus. Nutzen Sie von meinem Körper, was Sie nutzen können und was Sie nutzen wollen!

Aber wir entscheiden hier eben nicht über uns, sondern wir entscheiden über die gesamte Gesellschaft.

(Beifall bei Abgeordneten der Linken, der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Und auch da muss ich sagen: Ich war lange für eine Widerspruchsregelung. Einverständnis hin oder her: Wenn ein Mensch nach seinem Tod seine Organe nicht mehr benötigt, warum sollte damit nicht das Leben einer anderen Person gerettet werden?

(Dr. Christina Baum [AfD]: „Benötigt“?!)

Aber das ist eine verkürzte Fragestellung. Ich behaupte sogar, damit wird das eigentliche Problem verstellt – Probleme, die wir hier lösen könnten, sehr geehrte Damen und Herren.

Warum? Die grundsätzliche Bereitschaft zur Organspende – wir hörten es schon – ist sehr hoch. Sie liegt laut Umfragen bei 85 Prozent. Aber nur 45 Prozent der Befragten haben ihre Spendebereitschaft dokumentiert, im Organspenderegister sogar nur knapp mehr als 500 000. Und genau diese Lücke zwischen grundsätzlicher und tatsächlicher Bereitschaft ist Kern des Problems.

Die Lücke entsteht, weil die Strukturen und die Aufklärung mangelhaft sind, auch weil Beschlüsse dieses Parlaments zu spät, ungenügend oder gar nicht umgesetzt wurden, sehr geehrte Damen und Herren.

(Beifall bei Abgeordneten der Linken, der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Hier wird die Debatte zur Widerspruchsregelung widersprüchlich bis unehrlich.

Und damit zum Gesetzentwurf, zumindest wie er bekannt ist: Neben der Implementierung der Widerspruchsregelung selbst wollen Sie Maßnahmen treffen, dass sich alle Menschen zu Lebzeiten für oder gegen eine Organspende entscheiden können. Letzteres finde ich eigentlich gut. Aber es ist widersprüchlich, und ich möchte Ihnen sagen, warum.

Erstens hat das Parlament eine solche Entscheidung bereits getroffen, 2020. Dort sollte die Bereitschaft durch Aufklärung und niedrigschwellige Maßnahmen erhöht werden. Dass Sie das nun noch mal wollen, unterstützt von zwei ehemaligen Bundesministern für Gesundheit übrigens, Jens Spahn und Karl Lauterbach, macht zumindest stutzig. Warum haben Sie es denn bislang nicht gemacht, wenn es schon beschlossen war und Sie die Möglichkeit dazu hatten?

(Zuruf von der Linken)

Zweitens. Die ernsthaften Befürworter-/innen einer Widerspruchsregelung können die Aufklärung und die Entscheidung zu Lebzeiten eigentlich gar nicht wollen. Warum nicht? Wenn man nämlich die übrigen Parameter unverändert lässt – gleiche Aufklärung, gleich gut arbeitende Kliniken etc. –, dann manifestiert sich die Hoffnung auf mehr Organe durch eine Widerspruchsregelung in genau der Zahl an Menschen und deren Organen, die eben zu Lebzeiten nicht erreicht wurden, die sich eben nicht entschieden haben. Die Anzahl der Organe wird mit der Widerspruchsregelung, wenn überhaupt, nur deshalb erhöht, weil nicht genügend über Organspende aufgeklärt wurde.

Oder lassen Sie es mich umdrehen: Wenn Sie alle zu Lebzeiten erreichten, Kollegin Dittmar, wie Sie in Ihrem Gesetzentwurf vorschlagen, bräuchte es keine Widerspruchsregelung; dann reichte auch eine Zustimmungslösung, sehr geehrte Damen und Herren.

(Beifall bei Abgeordneten der Linken, der CDU/CSU, der AfD, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Und gegenwärtig werden die Hürden erhöht: Die Regierung schafft genau die niedrigschwellige Entscheidungsmöglichkeit in Bürgerämtern ab, und den Hausärzten soll jetzt das Budget zur Organspendeaufklärung gestrichen werden.

Genau deswegen lehne ich es ab, dass wir eine Widerspruchsregelung einführen.

(Beifall bei Abgeordneten der Linken und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU] und Helge Lindh [SPD])

Parlament und Regierung dürfen sich nicht der Entscheidungsbefähigung der Bevölkerung verweigern, um dann die Organe derjenigen zu benutzen, die nicht zu einer aktiven Entscheidung befähigt wurden. Dafür wirkt das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper zu stark.

Außerdem: Wer entscheidet sich denn nicht? Durch die Widerspruchsregelung würden insbesondere die Organe solcher Menschen nutzbar, denen es weniger gut geht als denjenigen, die hier im Bundestag darüber entscheiden. Es geht um Sprachschwierigkeiten, Einsamkeit, mangelnde Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, Nichterreichbarkeit durch Wohnungslosigkeit etc.; letztlich – ein bisschen auch an meine Fraktion – geht es um Armut.

Ich schließe: Wir sind uns einig darin, dass wir mehr Spenden wollen, und wir sind uns einig darin, dass alle im Leben eine Entscheidung treffen können. Lassen Sie uns also Maßnahmen dafür treffen, dass sich alle Menschen aktiv entscheiden können – da sind wir einer Meinung –, anstatt Organe derer zu nehmen, denen wir die Entscheidung zu Lebzeiten versagten.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Linken, der CDU/CSU, der AfD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Helge Lindh [SPD])