Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Die Missstände bei Tierversuchen sind aktuell so eklatant wie offensichtlich. Eine Maus, die gezwungen wird, bis zur Erschöpfung zu schwimmen, ein Affe dessen Gehirn komplett mit Löchern versehen ist – ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber ich will diese Bilder nicht mehr sehen.
Die Bundesregierung sieht das offensichtlich anders und plant jetzt sogar, Tierversuche außerhalb des Tierschutzgesetzes zu regeln. Das für Tierschutz zuständige Ministerium und dessen Kontrolle werden nicht miteinbezogen. Das widerspricht dem Verschlechterungsverbot und dem Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz, und zwar, ohne dass dadurch die Forschung gestärkt wird. Der Anspruch des Tierschutzgesetzes muss bleiben, gesetzliche Regelungen für den Umgang mit allen Tieren zu formulieren.
(Beifall bei der Linken sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Viele Tierversuche sind nicht nur ethisch fragwürdig, sondern auch wissenschaftlicher Unsinn. Längst gibt es Alternativen. Ich empfehle Ihnen, sich die Debatte in der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses zur Petition der Ärzte gegen Tierversuche noch einmal aufzurufen und aufmerksam zuzuhören. Da wurde viel dazu gesagt.
Auch unsere Kleine Anfrage hat gezeigt: Noch immer entfällt nur ein Bruchteil der Forschungsgelder auf die 3R-Methoden. Sie von der AfD haben gesagt, alles sei den 3R-Methoden unterworfen. Das ist nicht der Fall. Und ja, leider war das auch zu Ampelzeiten so. Und welcher Anteil am Ende wirklich tierversuchsfrei ist, ist völlig fraglich. Die entsprechende Frage aus der Kleinen Anfrage wurde nicht beantwortet. Welch Paradox, dass ausgerechnet bei der Forschungspolitik kein Wille zum Fortschritt besteht.
Doch mit Fortschritt scheint sich die Bundesregierung gänzlich schwerzutun. Wie sonst ließe sich erklären, dass die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes, die AVV, seit dem Jahr 2000 nicht mehr aktualisiert wurde? Hierzu habe ich auch eine Anfrage gestellt. Die Antwort der Bundesregierung: Man prüfe seine Prioritäten. Meine Güte! Ich frage mich: Was soll man da noch prüfen?
(Zuruf des Abg. Sören Pellmann [Die Linke])
Die AVV ist 26 Jahre alt. Geben Sie den Praktikern endlich ein aktuelles, modernes Handwerkszeug für den Tierschutz an die Hand.
(Beifall bei der Linken)
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, wenn Sie schon nichts mit Fortschritt am Hut haben, dann überzeugt Sie ja vielleicht ein Blick in die Vergangenheit. Gerne zitiere ich aus der Gesetzesbegründung zum Tierschutzgesetz von 1972:
"„Sinn und Ziel neuer gesetzlicher Regelungen muß es daher sein, diese unterschiedlichen Gesichtspunkte in Einklang zu bringen. Eine so weitgespannte Aufgabe ist nur im Rahmen eines neuzeitlichen, bundeseinheitlichen Tierschutzgesetzes zu lösen.“"
Das gilt noch immer.
(Beifall bei der Linken)
Wir Linken begrüßen den Vorstoß der Grünen ausdrücklich. Es fehlt allerdings das sofortige Verbot von schwerbelastenden Tierversuchen. Das könnte man noch einfügen. Für diese gibt es einfach keine Rechtfertigung. Wir benötigen hier keine Reduktionsstrategie, sondern ein klares Verbot.
Vielen Dank.
(Beifall bei der Linken sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

