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Rede von Jörg Cezanne am 22.04.2026

Rede von Jörg Cezanne,

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Elektromagnetische Störungen sind unerwünschte elektrische Signale, die die Funktion elektronischer Geräte beeinträchtigen. Wir reden über praktisch alle elektrischen Geräte: Unterhaltungselektronik, Kabelfernsehnetze, Hausgeräte und Elektrowerkzeuge, Beleuchtung oder im Falle dieses Gesetzentwurfs besonders über Funkgeräte. Damit elektronische Geräte vor Störungen gut geschützt sind und ihrerseits andere Geräte nicht stören, gibt es geregelte Zulassungsverfahren für Hersteller, Importeure und Verkäufer in der Europäischen Union. Im Mittelpunkt steht dabei eine Erklärung, dass die Geräte konform gehen mit den technischen Vorschriften. Diese Konformitätserklärung muss durch technische Unterlagen belegt werden. Die Geräte erhalten dann die bekannte CE-Kennzeichnung. So weit, so gut.

Das vorliegende Gesetz soll jetzt regeln, wie diese Zulassung sichergestellt werden kann, wenn ein Notfall im EU-Binnenmarkt besteht. Eine solche Notsituation – das ist hier in den Reden schon klar geworden – war zum Beispiel während der Covid-Pandemie 2021/22 eingetreten. Dringend benötigte als „krisenrelevant“ zu definierende Geräte wie etwa Funkgeräte oder andere Kommunikationsgeräte sollen dann im Notfall schnell auf den Markt gebracht werden können. Möglich gemacht werden soll dies durch eine zeitlich begrenzte Konformitätsvermutung, selbst wenn harmonisierte Normen fehlen oder noch nicht verfügbar sind. Nach Ende des Notfallmodus gilt diese Ausnahme nicht mehr. Das ist für bauartgleiche Geräte sicher eine verständliche und sinnvolle Vorgehensweise. Inwieweit es auch für komplette Neuentwicklungen hilfreich und ausreichend ist, werden wir in den weiteren Beratungen erörtern müssen.

Die Bundesnetzagentur übernimmt während des Krisenmodus eine aktive Marktüberwachung, um Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Geräte zu gewährleisten. Gleichzeitig gilt weiterhin die Rücknahmepflicht für kleine Altgeräte. Deswegen verwundert es ein wenig, dass im Regierungsentwurf lapidar geschrieben wird, dass das Gesetz nur einen geringfügigen, vernachlässigbaren Erfüllungsaufwand hervorrufe. Wir werden in der Beratung des Gesetzes unser Augenmerk darauf legen, inwiefern Sie hier den Erfüllungsaufwand richtig einschätzen und ob weitere Maßnahmen notwendig sind.

(Beifall bei der Linken)