Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das angebliche Ziel dieses Gesetzes ist es, den Neubau von PV-Anlagen und Windkraftanlagen besser auf den Netzausbau abzustimmen. Dazu soll der gesetzlich vorgesehene Vorrang für den Anschluss neuer EE-Anlagen aufgehoben werden, wenn in einem Gebiet gelegentlich mehr Strom produziert wird, als das Netz aufnehmen kann. Außerdem soll der Entschädigungsanspruch von Betreibern abgeschafft werden, wenn aufgrund solcher Engpässe ein Windrad abgeschaltet werden muss. Das ist dieser ominöse Redispatch-Vorbehalt.
Bei diesem gedanklichen Ansatz liegt einfach eine Verwechslung von Ursache und Wirkung vor. Alaa Alhamwi hat das gerade schon angesprochen: Das Problem ist nicht zu viel erneuerbare Energie. Ganz im Gegenteil: Deutschland hinkt bei den selbstgestellten Ausbauzielen noch immer hinterher.
(Dr. Rainer Kraft [AfD]: Trotzdem geht uns das Geld aus!)
Um diese Ziele zu erreichen, müssen mehr EE-Anlagen in kürzerer Zeit zugebaut werden.
(Dr. Paul Schmidt [AfD]: Die Systemkosten sind zu hoch!)
– Ach, hören Sie doch mal auf mit dem Geschwätz! – Der Redispatch-Vorbehalt ist einfach der falsche Weg. Er und viele andere Regelungen im Gesetzentwurf untergraben die Wirtschaftlichkeit von Investitionen in Photovoltaik- oder Windkraftanlagen,
(Dr. Paul Schmidt [AfD]: Waren noch nie wirtschaftlich! Nur mit Subventionen geht das!)
sie verhindern oder verlangsamen den weiteren Ausbau. Dümmer geht’s nicht.
(Beifall bei der Linken sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Was ließe sich noch ansprechen? Erstens. Mehrere Anlagen, die selten zur gleichen Zeit die volle Leistung erreichen, sollten sich einen Netzanschluss teilen können, der dann besser ausgelastet wird. Der Fachbegriff lautet Überbauung. Da lässt sich noch was drehen.
Statt ein Windrad abzustellen, wenn zu viel Strom ins Netz fließt, sollte die Einspeisung ins Netz geschlossen werden. Dann könnte die vom Windrad erzeugte, aber nicht sofort benötigte Energie in einen Batteriespeicher geleitet werden, anstatt sie völlig abzuregeln.
Statt die gesetzliche Entschädigung von Betreibern bei Abschaltung zu streichen, sollten standardisierte, flexible Netzanschlussvereinbarungen zwischen Anlagen- und Netzbetreibern zur Regel gemacht werden.
Und von wegen Priorisierung: In den Engpassgebieten, in denen häufiger mehr Strom anfällt, müssen gezielt und schnell Batteriespeicher oder Anlagen zur Umwandlung des Stroms in grünen Wasserstoff zugebaut werden.
(Bernd Schattner [AfD]: Legt der Kollege Klingbeil einen Fünfjahresplan auf!)
Da geht es nicht darum, ob die besonders reif sind.
Und zu guter Letzt – damit Klaus Wiener noch etwas zum Freuen hat –: Wenn die Übertragungsnetze in Bundeshand überführt würden, –
– dann hätte man noch viel mehr Möglichkeiten, sehr viel Geld zu sparen bei den Finanzierungskosten.
Vielen Dank.
(Beifall bei der Linken)

