Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bundesregierung legt einen Gesetzentwurf vor, um den Eltern in diesem Land mal was Gutes zu tun. Mit dem Gesetzentwurf zum antragslosen Kindergeld soll der Aufwand für Familien und Ämter reduziert werden. Prinzipiell begrüßenswert, echte Erleichterung ist dies aber nicht wirklich. Nachdem gerade bei Familien und beim Sozialstaat gekürzt wird, dass man nicht mehr weiß, wo einem der Kopf steht, kommt die Regierung nun mit dieser immensen Entlastung für Eltern und Verwaltung; na ja.
Die Beantragung des Kindergeldes gehört nun nicht zu den aufwendigsten bürokratischen Hürden, wenn man ein Kind bekommt. Was mir da alles einfallen würde, um Eltern wirklich zu entlasten: Elterngeld erhöhen und dessen Beantragung entbürokratisieren, Unterhaltsvorschuss erhöhen, kostenlose Betreuung sicherstellen, kostenloses Schulessen und Ganztagsbetreuung, vernünftiges BAföG, vernünftige kassenärztliche Versorgung. Die Liste ist noch deutlich länger. Das Kindergeld beantragt man aber einmalig. Die Auszahlung erfolgt dann zügig und meist unproblematisch.
Wie läuft es bisher? Man darf sich als frischgebackene Eltern als Erstes über Post mit der Steuer-ID für den Nachwuchs freuen. Das geht derzeit häufig schneller als die Ausstellung einer amtlichen Geburtsurkunde. Mit dieser Steuer-ID kann man dann in Verbindung mit einem relativ einfachen Antrag recht unaufwendig das Kindergeld beantragen. Das soll nun antragslos geschehen – ganz toll für verheiratete Paare.
Was ist aber, wenn es strittige Fälle gibt, bei denen eben nicht so klar ist, wer Anspruch auf Kindergeld hat? Sie nennen dazu unter anderem den Faktor, dass das Kindergeld an den Elternteil gehen soll, dessen IBAN bereits bekannt ist. Ich sehe darin eher eine Gefahr und Benachteiligung von Müttern nach einer Trennung. Leben die Kinder nach einer Trennung bei der Mutter und die Aktenlage ist nicht eindeutig, legt durch die meist konsolidierte Steuererklärung die IBAN des Ehemannes vor. Solche Gefahren lassen Sie leider außer Acht. Die Mütter sind da eben nicht besonders beachtet worden.
Besonders hervorzuheben sind auch die Eltern, die sich dumm und dusslig beantragen könnten und dennoch faktisch kein Kindergeld erhalten, nämlich Alleinerziehende im Unterhaltsvorschussbezug. Die gucken bei Ihnen weiterhin komplett in die Röhre, da das Kindergeld eh voll auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet wird. Familien entlasten zu wollen, eine astreine Idee. Aber die Umsetzung ist eher schwach. Ich hoffe, dass sich zumindest die Entlastung bei den beteiligten Ämtern zeigen wird, was natürlich begrüßenswert und absolut wichtig ist.
Den Gesetzentwurf der Kolleg/-innen der AfD lehnen wir ab.
(Marcel Queckemeyer [AfD]: Kollegen! Es haben zwei Kollegen gesprochen!)
Bezüglich des Entschließungsantrags der Kolleg/-innen der Grünen: Sie betonen darin mehrfach die proaktive Prüfung des antragslosen Verfahrens durch die beteiligten Instanzen und die Wahrung der Rechtssicherheit beim Datenaustausch. Das finden wir begrüßens- und unterstützenswert.
Zum Schluss. Liebe Kolleginnen und Kollegen, antragslose Verfahren für Leistungen, die selbstverständlich sein sollten, würden wir gern mehr sehen. Aber bitte beachten Sie dabei auch die vielfältigen Lebens- und Familienmodelle in Deutschland!
Vielen lieben Dank.
(Beifall bei der Linken)
