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Hackback-Gesetz und Geheimdienstreform: Dobrindt lässt den Sicherheitsbehörden freie Hand

Pressemitteilung von Clara Bünger,

"Die Bundesregierung will die Befugnisse der Sicherheitsbehörden mit ihrem Hackback-Gesetz uferlos ausweiten. Natürlich gibt es bei der Abwehr von Cyberangriffen akuten Nachholbedarf, doch statt zielgerichteter Schutzmaßnahmen setzt die Koalition auf uferlose Befugnisse für die Sicherheitsbehörden. Dieser Plan macht den Staat selbst zum Hacker. Solch tiefe Eingriffe in die IT-Systeme sowohl von Angreifern als auch von Opfern dieser Attacken sind verfassungsrechtlich mehr als fragwürdig. Das gilt auch für die Frage der Kompetenz, die Verfassung gibt eine allgemeine Bundeszuständigkeit für Cyberabwehr schlicht nicht her. Ohne eine Änderung des Grundgesetzes ist der Bund für die meisten dieser Gefahren gar nicht zuständig. Wir als Linke sind uns mit den Expert:innen einig - dieses Gesetz ist nicht zu retten", kommentiert Clara Bünger, stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Bundestag, den Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums zur Stärkung der Cybersicherheit. Bünger weiter:

"Verfassungsschutz-Chef Sinan Selen weiß ebenfalls, was er an seinem Chef hat: Mit seiner Forderung nach 'operativen Befugnissen' liefert Selen die Vorlage für Dobrindts geplante Geheimdienstreform, die durch die Vermischung von Beobachtung und Gefahrenabwehr das historische Trennungsgebot zwischen Geheimdiensten und Polizei endgültig aufgibt. Für die Linke ist klar: Es darf in Deutschland nie wieder eine Geheimpolizei geben."