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'Heizungsgesetz': Bundesregierung rollt der Gaslobby den Teppich aus

Pressemitteilung von Violetta Bock,

Zitat von Violetta Bock, klimapolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Bundestag, anlässlich der heute beim Bundesverfassungsgericht eingereichten Klage der Fraktion gegen das Gebäudeenergiegesetz:

"Diese Regierung klammert sich mit der Abschaffung der erneuerbaren Wärmevorgaben an ihre populistischen Wahlkampfversprechen und opfert dafür Klimaschutz, Planungssicherheit und die Energieunabhängigkeit dieses Landes. Wir lassen uns nicht für dumm verkaufen, wenn hier der Gaslobby der Teppich ausgerollt und gleichzeitig behauptet wird, damit wären die Klimaziele zu halten. Unsere Rechte als Parlamentarier sind hier beschnitten, wenn weder Berechnungen zur Klimawirkung vorgelegt werden noch Strategien zur Umsetzbarkeit der neuen Instrumente wie Bio-Treppe oder Grüngasquote. Wer heute leichtfertig auf Informationspflichten und verbindliche Vorgaben verzichtet, gefährdet demokratische Entscheidungsspielräume in der Zukunft. Das ist ein intertemporales Demokratieproblem. Denn die Klimakatastrophe lässt sich nicht verschieben. Die Regierung muss dieses Vorhaben entweder grundlegend korrigieren oder davon endgültig ablassen."

Zum Hintergrund der Klage:

Im Fokus der Klage steht die Rüge gegen das ordnungsgemäße Verfahren bei der geplanten Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG). Die Abschaffung der 65-Prozent-Erneuerbare-Regel führt zu einem Rückschritt im Klimaschutz (Art. 20a GG), der die Gestaltungsfreiheit künftiger Gesetzgebung massiv einengt. Außerdem ist die Ausgestaltung der "Bio-Treppe" und der "Grüngasquote" unklar, denn zur Verfügbarkeit liegen der Bundesregierung keine belastbaren Zahlen vor. Zudem sind die Mehremissionen des neuen Gesetzes nicht angegeben. Auch auf Nachfrage verweigert die Bundesregierung die Aussage dazu. Trotz alledem treibt die Parlamentsmehrheit das Verfahren im Eiltempo voran. Die Eile des Verfahrens ist unzulässig. Mit der Organklage soll die zweite und dritte Lesung vor der Sommerpause gestoppt werden. Sobald die oben genannten Informationen vorliegen, kann das parlamentarische Verfahren mit einer sachdienlichen Debatte fortgeführt werden.