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Bürgerrechte

Themenpapiere der Gruppe

Bürgerrechte sind Freiheits- und Abwehrrechte der Bürgerinnen und Bürger. Das Grundgesetz unterscheidet zwischen Bürgerrechten und Menschenrechten. Diese bilden zusammen die Grundrechte. Die speziellen Bürgerrechte selbst gelten nur für deutsche Staatsangehörige. Ein ähnlicher Grundrechtsschutz wird aber für alle Menschen über die anderen Grundrechte hergestellt. Die Bürgerrechte dürfen in ihrem »Wesensgehalt« nicht angetastet werden. Die Bürgerechte haben einen engen Bezug zum Demokratieprinzip und zur Menschenwürde. Die Bürgerrechte setzen dem Staat unmittelbar Grenzen und verpflichten ihn auch als Gesetzgeber, diese Grenzen zu respektieren. Ob der Gesetzgeber die Grenzen wirklich eingehalten hat, entscheidet im Streitfall das Bundesverfassungsgericht...

Einige Beispiele für Bürgerrechte im Grundgesetz:
 

  • Versammlungsfreiheit (Art. 8)
  • Vereinigungsfreiheit (Art.9)
  • Freizügigkeit (Art.11)
  • Berufsfreiheit(Art.12 GG)
  • Wahlrecht (Art.38 GG)

Bürgerrechte und der Umfang ihrer Geltung zeigen, wie demokratisch eine Gesellschaft im Alltag ist. In den letzten Jahren nehmen die Eingriffe in Grund- und Bürgerrechte zu. Kritiker dieser Entwicklung sprechen von einer Ökonomisierung der Bürgerrechte, weil sie mit anderen Rechten oder Werten regelrecht „verrechnet“ werden. Die unantastbare Würde des Menschen gerät immer mehr in Gefahr mit anderen Werten abgewogen zu werden. Dies lässt das Grundgesetz nicht zu. Es in dieser Funktion zu stärken und für ein selbstbestimmtes, freies Leben zu streiten, ist Aufgabe der Fraktion DIE LINKE - gemeinsam mit Initiativen und Einzelpersonen. Damit die Bürgerrechte nicht nur auf dem Papier stehen, sondern Wirkungsmacht entfalten, müssen sie in jedem Einzelfall verteidigt werden.

Die Versammlungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger wurde in der Vergangenheit teilweise massiv eingeschränkt (bspw. in Heiligendamm 2007 um zwei Handvoll PolitikerInnen eine „ungestörte“ Konferenz zu bieten). Um die eigenen PCs vor Durchsuchungen des Staates zu schützen, musste das Bundesverfassungsgericht eigens ein neues Grundrecht konstruieren, konnte den Schutz aber nicht umfassend durchsetzen.

Die Bürgerrechte als Freiheits- und Abwehrrechte sind notwendiges Misstrauen in den Staat, der immer mehr und immer tiefer in die Freiheitssphäre des Menschen eindringen will. Nicht Bürgerinnen und Bürger müssen sich für den Willen zur staatsfreien Privatsphäre rechtfertigen, sondern der Staat muss sich rechtfertigen, wenn er diese stören will. Das sagen die Grundrechte. Die Fraktion DIE LINKE macht sich stark für die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger und für die Grundrechte. Die Bürgerinnen und Bürger müssen nicht nachweisen, dass sie nichts zu verbergen haben! Sicherheitsfanatiker behaupten allerdings das genaue Gegenteil. Von dieser demagogischen Verdrehung gilt es sich und die Politik zu befreien. Absolute Sicherheit gibt es nicht, aber es gibt den absoluten Sicherheitsstaat. Dieser hat mit Demokratie nichts mehr zu tun.

Die Fraktion DIE LINKE kämpft für die Verteidigung und Ausbau der Grund- und Bürgerrechte, da sie entscheidend für das Verhältnis Staat - Bürgerinnen/ Bürger sind. Durch ihre unmittelbare Geltung und die Durchsetzbarkeit vor den Gerichten, insbesondere durch die Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht, können die Bürgerrechte als Abwehrrechte Schutz bieten. Eine ganze Reihe von Gesetzen der letzten Regierungskoalition und Parlamentsmehrheit wurden so vom Verfassungsgericht gestoppt.

Innerhalb und außerhalb des Parlaments versteht sich die Fraktion DIE LINKE als Verteidigerin des Grundgesetzes und der Bürgerrechte:

Sozialgesetze, Gesetze im Bereich der Inneren Sicherheit (Anti-Terrorgesetze), der Arbeitnehmer- und der allgemeine Datenschutz müssen auf ihre Grundrechtskonformität überprüft und entsprechend korrigiert werden. Die Bundestagsmehrheit darf diese Aufgabe nicht auf das Bundesverfassungsgericht verschieben,, sondern muss selbst tätig werden. Die Bürgerrechte fordern dies.

Die Hartz-IV-Gesetze sind ein besonders krasses Beispiel für die Ignoranz gegenüber den bürgerlichen Abwehr- und Leistungsgrundrechten. Hieran wird deutlich, dass die Regierungsfraktionen der anderen Parteien das Grundgesetz nicht ernst nehmen.