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Femizid

Themenpapiere der Fraktion

Femizide sind die schärfste Form geschlechtsspezifischer Gewalt. Weltweit werden Frauen und Mädchen aufgrund ihres Geschlechts getötet. Sie werden von (Ex-)Partnern, von Familienangehörigen, im Kontext von sexualisierter Gewalt, sowie von Fremden im Kontext von Hasskriminalität, also im Kontext von Straftaten gegen bestimmte Personengruppen umgebracht. Tödliche Gewalt hat unterschiedliche Erscheinungsformen. Eine Gemeinsamkeit aller Formen ist, dass sie im Kontext einer allgemeinen Abwertung von Frauen und Mädchen geschehen. Dabei kann nicht die Rede davon sein, dass es sich um Einzelfälle handeln würde: für das Jahr 2024 verzeichnet UN-Women 83.0000 Tötungen von Frauen und Mädchen weltweit. In Deutschland wurden im selben Jahr dem Deutschen Institut für Menschenrechte zufolge 827 Frauen und Mädchen zu Opfern eines versuchten oder vollendeten Tötungsdelikts. Das ist Ausdruck eines strukturellen Systems, in dem Frauen gerade deshalb getötet werden, weil ihnen eine untergeordnete gesellschaftliche Stellung zugewiesen wird.

Femizide sind auch das tödliche Ende eines politischen Versagens: der Staat ist nicht in der Lage, das Leben der Frauen und Mädchen mit einem etablierten, ganzheitlichem Schutzsystem zu schützen, auf die Einhaltung von Gesetzen hinzuwirken und jene Gewalt zu verhindern und zu beseitigen, die zum Femizid führt: Es gibt bis heute keine bundeseinheitliche Femizid-Definition. Die polizeiliche Kriminalstatistik erfasst keine Tatmotivation, keine Formen, keine Situationen und keine Risikomomente. Ein Risikomoment ist ein Auslöser oder eine Lebensphase, die das Risiko für eine Gewalttat akut erhöht. Ohne Erhebung der Tatmotive und der genauen Umstände der Tötungsdelikte bleibt die genaue Anzahl an Femiziden unbekannt und es können keine gezielten Schutz- und Präventionsmaßnahmen ergriffen werden. Immer wieder zeigen konkrete Fälle, dass Frauen sich vorher an Behörden gewandt haben, ohne dass wirksamer Schutz folgte: die Warnsignale waren bekannt, es folgte keine Handlung. Dabei sind die Risikofaktoren für Femizide seit Jahrzenten wissenschaftlich gut dokumentiert. Das politische Versagen besteht auch darin, dass die Erkenntnisse nicht konsequent in verbindliche, ausreichend finanzierte und durchgesetzte Strukturen übersetzt werden.

Die häufigste Form von Femiziden sind Partnerschaftstötungen: eine Frau wird getötet, weil sie ihr Leben selbstbestimmt gestalten will und hierzu etwa einen Trennungswunsch geltend macht, eine Trennung vollzieht, oder andere Formen von Emanzipation anstrebt, etwa finanzielle Unabhängigkeit. Der eigene Partner ist in der Trennungsphase damit oft der gefährlichste Mensch. Partnerschaftstötungen erfolgen selten spontan. Femizide geschehen häufig innerhalb gewaltvollen Beziehungen. Warnsignale sind: übertrieben Eifersucht, Kontrolle des Sozialverhaltens, Kontrolle über die sexuelle Selbstbestimmung der Frau, Drohungen, Erniedrigungen, soziale Isolation, Schläge, Tritte, Strangulation, erzwingen sexueller Handlungen, extremes Verhalten vom Täter wie Suizidandrohungen. Die Tat wird häufig auch im Voraus angekündigt. Täter drücken dabei Gedanken, konkrete Vorstellungen bis zu Plänen aus.

Femizide sind vermeidbar. Sie stehen am Ende einer meist langen Vorgeschichte aus Kontrolle, Bedrohung und Gewalt. Das Strafrecht greift erst, wenn die Tat bereits geschehen ist -Schutz muss lange vorher ansetzen. Die Fraktion DIE LINKE setzt sich seit Langem für eine konsequente strafrechtliche und gesellschaftliche Auseinandersetzung mit geschlechtsspezifischer tödlicher Gewalt gegen Frauen ein. Bereits mit dem Antrag „Femizide in Deutschland untersuchen, benennen und verhindern" (Bundestagsdrucksache 19/23999) hat die Fraktion gefordert, Femizide als eigenständiges gesellschaftliches und rechtliches Problem anzuerkennen und wirksame Schutz- sowie Präventionsmaßnahmen zu entwickeln.

Wir fordern:

  • Eine unabhängige Beobachtungsstelle, deren Aufgabe neben umfangreicher Datenerhebung auch die Femizidforschung beinhaltet, die die Bedeutung von Risikomomenten berücksichtigt, damit gezielt Maßnahmen zur Verhinderung von Femiziden entwickelt werden können
  • Verbindliche Risikoanalysen
  • Ausreichend Frauenhausplätze
  • Konkrete Unterstützung für Betroffene, auch bei Wohnungssuche, Arbeitssuche und finanzieller Eigenständigkeit
  • Spezialisierte Gerichte
  • Verpflichtende Fortbildungen für Polizei und Justiz
  • Femizid als eigenen Straftatbestand