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Leihschwangerschaft

Themenpapiere der Fraktion

Bei sogenannten Leihschwangerschaft werden zumeist wenige Tage alte Embryonen in die Gebärmutter der Leihschwangeren eingesetzt. Ei- und Samenzellen stammen oft entweder von den sogenannten Wunsch- oder Bestelleltern oder von dritten Personen. Leihschwangere sind mit den ausgetragenen Kindern also häufig nicht genetisch verwandt. Unterschieden wird zwischen kommerzieller und altruistischer Leihschwangerschaft. Bei der kommerziellen erhält die Leihschwangere eine Vergütung, bei der altruistischen nicht.

Leihschwangerschaften gehören zu den umstrittensten Verfahren von Reproduktionstechnologien. In Deutschland ist Leihschwangerschaft verboten – was nicht bedeutet, dass es keine deutschen Eltern gäbe, deren Kind oder Kinder von Leihschwangeren ausgetragen wurden. Das ist in verschiedenen Ländern der Welt möglich, darunter zum Beispiel den USA, Georgien, der Ukraine, Indien und Ghana. Personen oder Paare aus Ländern, in denen Verbote gelten, können also die Leistung vor Ort in Anspruch nehmen und versuchen, die Kinder im Heimatland der Eltern rechtlich anerkennen zu lassen.

In der Inanspruchnahme von Leihschwangerschaften spiegeln sich globale bevölkerungspolitische Hierarchien und Machtstrukturen. Die Kosten belaufen sich von mehreren zehntausend bis rund zweihundertausend Dollar, von denen die Leihschwangere nur einen Bruchteil bekommt. Oft sind es wohlhabende Personen aus dem globalen Norden, die auf diesem Weg Kinder bekommen möchten, vielerorts sind nur heterosexuelle verheiratete Paare als Bestelleltern erlaubt.

Die Arbeitsbedingungen der Leihschwangeren geraten immer wieder in die Schlagzeilen. Zum Teil haben Leihschwangere mangelhaften Zugang zu Informationen, werden während der Schwangerschaft von ihren eigenen Familien getrennt, um medizinisch überwacht zu werden und haben zu wenig Privatsphäre in übervollen Sammelunterkünften und Gebärstationen. Abhängigkeiten gegenüber Agenturen und/oder AuftraggeberInnen sind immens.

Immer wieder gibt es zudem Fälle, in denen Bestelleltern etwa Babys mit Behinderung nicht abholen oder bestellte Kinder nicht über die Grenze ins Heimatland der Bestelleltern gebracht werden können. In vielen Ländern gibt es keine konsistenten Informationen darüber, was mit Babys aus Leihschwangerschaften passiert.

Die Linke im Bundestag lehnt kommerzielle Leihschwangerschaft ab. Auch altruistische Leihschwangerschaft birgt hohe Risiken für Missbrauch. Sie setzt sich insbesondere für die reproduktiven Rechte der als Leihschwangere Arbeitenden sowie für das Wohl der durch Leihschwangerschaft zur Welt gekommenen Kinder ein.