Eine Schwangere hierzulande ist verpflichtet, die Schwangerschaft auszutragen, ob sie will oder nicht. Für manche mag das erstaunlich klingen, weil es möglich ist, diese Austragungspflicht zu umgehen. Aber Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland eine „Straftat gegen das Leben“, geregelt in den Paragrafen 218 und 219 des Strafgesetzbuchs, kurz hinter Mord und Totschlag.
Mehr als 150 Jahre ist der Paragraf 218 im Strafgesetzbuch alt. Die jüngste Änderung fand 1995 Eingang ins Gesetz: Seitdem sind Abbrüche zwar verboten, aber straffrei, sofern sich die Schwangere einer verpflichtenden Beratung unterzieht sowie drei Tage zwischen Beratung und Abbruch verstreichen lässt.
Diese Kriminalisierung hat Folgen: Auf Ärzt*innen, die Abbrüche vornehmen, lastet nach wie vor ein Stigma. Auch eine Mehrheit der ungewollt Schwangeren selbst berichtet, sich stigmatisiert zu fühlen. In manchen Regionen Deutschlands müssen ungewollt Schwangere bis zu 150 Kilometer weit fahren, um einen Abbruch in Anspruch nehmen zu können, wodurch auch Nachsorgetermine teils nicht wahrgenommen werden.
Die Qualität der Versorgung bei Abbrüchen müsste auf einem medizinisch klar höherwertigen Niveau sein, als es hierzulande der Fall ist. In Deutschland werden weiter Methoden angewendet, die nicht dem internationalen Standard entsprechen. Und schließlich sind Abbrüche teuer – und eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen ist nicht vorgesehen.
Das Recht auf den eigenen Körper ist ein Menschenrecht, Grundvoraussetzung für eine selbstbestimmte Lebens- und Familienplanung und in verschiedenen völkerrechtlichen Dokumenten verankert. Deshalb muss die Entscheidung für, aber auch gegen eine Schwangerschaft frei von Zwängen, Hindernissen und Stigmatisierung möglich sein. Hierzulande gibt es jährlich etwa 100.000 Abbrüche, sie sind eine der häufigsten gynäkologischen Leistungen in Deutschland und Normalität im Leben von Frauen. Als solche müssen sie auch behandelt werden.
Die Linke im Bundestag fordert :
- die ersatzlose Streichung des Paragraphen 218 im Strafgesetzbuch
- Beratungsangebote müssen freiwillig statt verpflichtend sein, zudem wertschätzend, ergebnisoffen und an den Bedarfen der Schwangeren orientiert
- Die Versorgungslage ungewollt Schwangerer muss bundesweit verbessert werden. Der Schwangerschaftsabbruch muss zur gesundheitlichen Grundversorgung gehören, ungewollt Schwangere müssen diese Leistung kostenfrei, wohnortnah und in höchster Qualität in Anspruch nehmen können.
