Völkerrechtliche Verpflichtungen einhalten – Menschenrecht auf angemessene Nahrung bei der Berechnung des Existenzminimums gewährleisten
Die Bundesregierung kümmert sich nicht um Menschenrechte im Inland, insbesondere nicht um wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte. Diese müssen endlich ins Grundgesetz aufgenommen und auch einfachgesetzlich implementiert werden. Zum Beispiel in Zeiten umfassender Sozialkürzungen: Sozialleistungsbezug in Deutschland sichert nicht die Kosten für eine gesundheitsfördernde Ernährung ab, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Das muss durch Neuberechnung und gesetzliche Neuregelung geändert werden.
