Barrierefreier Zugang zu Wahlen für blinde und sehbehinderte Menschen
Bis heute bestehen Barrieren für den Zugang zu Landtags- und Kommunalwahlen für blinde und sehbehinderte Menschen. Ein aktuelles Pilotprojekt zeigt dies exemplarisch in Bayern. Blinde und sehbehinderte Menschen können ihr Wahlrecht nicht bundesweit selbstbestimmt, geheim und gleichberechtigt ausüben. Vielmehr hängt die tatsächliche Ausgestaltung der Wahlteilnahme vom Bundesland ab. Dies steht im Spannungsverhältnis zu der UN-Behindertenrechtskonvention, insbesondere Artikel 29.
