Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt
Sowohl durch die Ratifizierung der Istanbul-Konvention als auch durch die EU-Gewaltschutzrichtlinie ist Deutschland dazu verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um geschlechtsspezifische Gewalt zu bekämpfen. Die Bundesregierung hat einen Referentenentwurf für ein Gewaltschutzgesetz vorgelegt, deren Wirksamkeit umstritten ist. Mit dieser KA wollen wir mehr über Maßnahmen und Kenntnisse der BR zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt erfahren.