Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit
Das fehlende Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter*innen treibt Fachwelt und Beschäftigte seit über 50 Jahren um. Mit dem Argument, ein Zeugnisverweigerungsrecht könne die Rechtspflege beeinträchtigen oder die Wahrheitsermittlung erschweren, wird dieses seit dem verweigert mit Ausnahme für die Sucht- und Schwangerschaftskonfliktberatung. Wir wollen erfragen, ob diese Regelung oder weitergehende Regelungen in anderen Ländern zu Beeinträchtigungen bei der Strafverfolgung geführt haben.
