Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat eine Informationspflicht über ihr konkretes Regierungshandeln gegenüber der Öffentlichkeit. Sie darf dabei aber keine Werbung für einzelne Parteien oder Einflussnahme gegen politische Mitbewerber betreiben. Und die Öffentlichkeitsarbeit muss als solche zu erkennen sein. Gerade in Zeiten von Haushaltskürzungen und Angriffen auf den Sozialstaat braucht es eine Stärkung der Transparenz über die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung sowie die damit einhergehenden Kosten.
