Entwurf eines Gesetzes zur Aussetzung des Anpassungsverfahrens gemäß § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2026 (Anpassungsverfahrensaussetzungsgesetz 2026)
Die Abgeordnetenentschädigung wird jährlich zum 1. Juli anhand der Entwicklung des Nominallohnindex angepasst. Im laufenden Jahr soll sie um 4,2 Prozent steigen. Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage des Bundes sowie der allgemeinen sozialen und wirtschaftlichen Lage, insbesondere auch infolge des Iran-Krieges fordert Die Linke, die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung für das Jahr 2026 auszusetzen.
