Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 19)
Artikel 19 Grundgesetz wird um ein neues Grundrecht auf unabhängige anwaltliche Hilfe in gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsangelegenheiten ergänzt, um den Zugang zum Recht für alle Menschen verfassungsrechtlich abzusichern und die tatsächliche Wahrnehmung ihrer Rechte zu stärken.
